Weit weg von einer „Monokultur“, so der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin, ALM e.V., sei im Laufe von 25 Jahren eine Vielfalt von großen/mittleren/kleinen, ambulanten und stationären, lokalen/regionalen/nationalen Strukturen mit deutlich unterschiedlicher Trägerschaft (Einzelärzte, Arztgruppen und -familien, Unternehmen des Gesundheitswesens, Infrastruktur- und HealthCare-Partner) entstanden.
„Eine Vielfalt, die sich auch in der Mitgliederstruktur des ALM als fachärztlichen Berufsverband und Interessenvertretung der Labore widerspiegelt“, betont Dr. Michael Müller, Erster Vorsitzender des Verbandes. „Unter unseren Mitgliedern gibt es neben Einzelpraxen mit mehreren Vertragsärzten auch selbstständige Laborärzte mit regionalem oder bundesweit arbeitendem Verbund, familieninhabergeführte Labore, Krankenhauslabore sowie im Medizinbereich tätige Kapitalgesellschaften. Dazu gehört auch jede MVZ-GmbH.“
Ein fachärztlicher Bereich mit hohen medizinischen Anforderungen
Die Schaffung größerer Einheiten hänge damit zusammen, dass die Labormedizin ein fachärztlicher Bereich mit hohen medizinischen, jedoch auch logistischen und technischen Anforderungen sei. Diese könnten am besten durch Kooperation und Vernetzung bewältigt werden. „Die politischen Entscheidungen vor circa 15 Jahren haben die für die Versorgung positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre überhaupt erst möglich gemacht. Trotz des enormen Kostendrucks ist eine im internationalen Vergleich qualitativ führende, flächendeckende und ärztlich wie im Service leistungsstarke Versorgungsstruktur entstanden“, so der Facharzt für Laboratoriumsmedizin.
Wer eine Praxis gründet, benötige Gründungskapital und betriebliche Darlehen. Seit der Finanzkrise seien die Risikobetrachtungen der Banken – auch durch gesetzliche Vorgaben – stark in den Fokus gerückt. Die Praxisinhaber müssten regelmäßig ihre Bilanzen vorlegen. Bisher würde nicht unterstellt, dass darunter die Qualität der ärztlichen Leistung leiden würde. Späth: „Für den dauerhaften Erfolg einer Praxis wie auch eines Unternehmens steht schließlich die kontinuierliche Qualität der medizinischen Leistung und die fachärztliche Beratung der rund 100.000 Haus-und Fachärzte für eine sinnvolle Diagnostik zum Wohl des Patienten an oberster Stelle. Für den Erfolg ist die Wahrung der Freiberuflichkeit eine entscheidende Voraussetzung.“
Das ärztliche Berufsrecht und das Vertragsarztrecht ließen etwas anderes auch gar nicht zu. Umgekehrt lege beispielsweise das Wirtschaftlichkeitsgebot im Vertragsrecht jedem niedergelassenen Kassenarzt die Pflicht zu kostenbewusstem Handeln auf. „Diese Wirtschaftlichkeit wird heute in eher größeren Facharztlaboren, ob unabhängig oder in einem Verbund organisiert, erreicht.“
Quelle: ALM, 28.09.2018
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