Gemäß den Gesetzen (z.B. SGB V etc.), Richtlinien (RilLiBÄK etc.), DIN Normen und den Tarifverträgen liegen ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen im Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern, um die Sicherheit der optimalen Patientenversorgung zu gewährleisten.
Qualifizierungen dienen der Steigerung von Effektivität und Effizienz der Patientenversorgung, der Nachwuchsförderung und der Steigerung von beschäftigungsbezogenen Kompetenzen. Die Tarifvertragsparteien verstehen Qualifizierung auch als Teil der Personalentwicklungen (§ 5 Abs. 1 TVöD-AT, TV-L).
So haben zum Beispiel Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemäß § 5 Abs. 4 TVöD/TV-L einen Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem festgestellt wird, ob und welcher…
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