600 Millionen Euro Energiehilfen für NRW-Kliniken

Nur ein erster Schritt?
ab
Bund übernimmt Zahnlungen für Betriebskosten
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Mit 5288,52 Euro pro Klinikbett dürfen die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen in Kürze rechnen. Die Gelder werden im Rahmen der Energiehilfen des Bundes ausgezahlt.

Der Bund wird nach Information des NRW-Gesundheitsministeriums das Geld in drei Tranchen im September und November 2023 sowie Mai 2024 zur Verfügung stellen. Berechnungsgrundlage ist die vom Krankenhaus gemeldete Bettenzahl. Für jedes gemeldete Bett erhält eine Klinik 5288,52 Euro. Diese aktuellen Zahlungen zur Abfederung gestiegener Energiekosten folgen bereits getätigten Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von rund 547 Millionen Euro

Laumann hofft auf weitere Unterstützung

„Die Krankenhäuser machen seit dem letzten Jahr auf ihre finanziell angespannte Situation bei den Betriebskosten aufmerksam. Die jetzt auf den Weg gebrachten weiteren rund 600 Millionen Euro sind eine erste Entlastung. Wir werden als Ministerium nun alles dafür tun, dass das Geld die Kliniken schnell erreicht“, so Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Energiehilfen des Bundes könnten allerdings nur ein erster Schritt sein. Energie sei nur ein Kostentreiber; besonders stark belasteten die Krankenhäuser weitere inflationsbedingte Kostensteigerungen, etwa bei Medizinprodukten, Arzneimittel und Lebensmitteln. Ein wesentlicher Kostenblock seien zudem die hohen Tarifabschlüsse. Laumann: "Diese sind keine Almosen, sondern von den Beschäftigten hart erarbeitet. Tarifliche Bezahlung muss aber auch entsprechend refinanziert werden. Im jetzigen System werden nicht alle Tariferhöhungen zu 100 Prozent in den Gesundheitsbudgets abgebildet. Dies verschärft die Situation der Krankenhäuser erheblich, die teilweise auf den Kosten ‚sitzen bleiben‘.  Wir brauchen hier zeitnah eine finanzielle Entlastung für die Krankenhäuser, sonst kommt die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes für viele Krankenhäuser zu spät.“

Betriebskosten keine Ländersache

Die genannten Kostentreiber – Energie, Verbrauchsgüter, Lohn – gehören laut Laumann ausnahmslos dem Bereich Betriebskosten an, die nicht über die Länder refinanziert würden, sondern in die Bundeszuständigkeit fielen. Damit es keine Schließungswellen gebe, sondern eine am Patientenwohl orientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen, müsse der Bund handeln, fordert Laumann. Das NRW-Gesundheitsministerium bereite daher einen entsprechenden Antrag für den Bundesrat vor. Die finanzielle Lage der Krankenhäuser werde zudem Thema der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main sowie der Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 18. Oktober in Berlin sein.

Quelle: MAGS/NRW

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