Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
1. Anerkennung von Qualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz
Für Bewerbungen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz gelten vereinfachte Verfahren gemäß der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG).
a) Verfahren
Automatische Anerkennung: Wenn die Ausbildung den EU-Standards entspricht, erfolgt die Anerkennung in der Regel automatisch. Nachweise über Berufserfahrung und/oder Sprachniveau sind in der Regel zu erbringen.
b) Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Berufsausübung geplant ist. In Hamburg ist dies zum Beispiel die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.
2. Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten
Für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) ist ein individuelles…
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