Bundesärztekammer: Einführung einer Zuckersteuer jetzt auf den Weg bringen
Aus Sicht der Ärzteschaft ist, so die Bundesärztekammer (BÄK), eine am Zuckergehalt orientierte Steuer ein wirksames Instrument, um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken und gesundheitsschädliche Ernährungsgewohnheiten zu verändern.
„Deutschland steht vor einer ernsten gesundheitspolitischen Herausforderung. Übergewicht, Adipositas, Typ-2-Diabetes und andere ernährungsbedingte Erkrankungen nehmen seit Jahren zu und belasten Millionen Menschen sowie unser Gesundheitssystem. Besonders besorgniserregend ist, dass bereits Kinder und Jugendliche in hohem Maße betroffen sind. Deshalb müssen wir stärker an den Ursachen ansetzen und Prävention konsequent fördern“, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
„Eine solche Steuer ist keine Strafmaßnahme“
„Ein wesentliches Instrument ist es, den Zuckerkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren und hierfür die Hersteller zu zuckerärmeren Produkten zu bewegen. Eine solche Steuer ist keine Strafmaßnahme, sondern ein gesundheitspolitisch kluges Instrument mit präventiver Wirkung.“
Dass ein solcher Ansatz erfolgreich sein kann, zeigten internationale Erfahrungen. In Großbritannien führte der BÄK zufolge die Einführung einer nach dem Zuckergehalt gestaffelten Softdrink-Abgabe bereits vor ihrem Inkrafttreten zu Rezepturänderungen in der Getränkeindustrie. Viele Hersteller reduzierten den Zuckergehalt ihrer Produkte deutlich, um höhere Abgabesätze zu vermeiden.
Für die Bundesärztekammer steht nicht die Höhe der Steuereinnahmen, sondern der gesundheitliche Nutzen im Vordergrund. „Der Maßstab muss sein, ob weniger Zucker konsumiert wird und ob es gelingt, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Folgen ungesunder Ernährung zu schützen“, so Reinhardt. „Die Bundesregierung sollte deshalb jetzt handeln und die Einführung einer gestaffelten Zuckerabgabe auf den Weg bringen.“
Quelle: BÄK
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