Das Organspenderegister: die ­digitale Lösung für die Organspende

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Foto eines Organspendeausweises
© Alexander Raths/stock.adobe.com
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Während Ende 2024 mehrere tausende Menschen auf ein Organ gewartet haben, wurden zusammen mit den Lebendspenden „nur“ 2800 Organe gespendet. Um die Anzahl der Organspenden zu steigern, wurde das digitale Organspenderegister ins Leben gerufen.

Am 31. Dezember 2024 warteten in Deutschland 8.575 Menschen auf ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen benötigten eine Niere – das am häufigsten transplantierte Organ [1]. Dagegen standen 953 Spenderinnen und Spender von Organen. Inklusive der Lebendspenden wurden 2024 mehr als 2.800 Organe gespendet [2]. Das entspricht 11,4 Organspenderinnen und -spender auf eine Million Einwohner. Europaweiter Spitzenreiter ist Spanien mit 43,1 Spenderinnen und Spendern je eine Million Einwohner. 

Widerspruch versus Zustimmung

In Spanien gilt die Widerspruchslösung: Jede Bürgerin/jeder Bürger ist eine potenzielle Spenderin/ein potenzieller Spender, wenn sie/er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Auch in Deutschland gab es dazu eine medienwirksame Diskussion. So wollten Politikerinnen und Politiker sowie Ärztinnen und Ärzte die Anzahl der Organspenden erhöhen – und Leben retten. Man blieb bei der Zustimmungslösung: Wer Organe nach dem eigenen Tod spenden möchte, muss dem aktiv zustimmen.

Um die Anzahl der Organspenden trotzdem zu erhöhen, wurde das Organspenderegister eingeführt, das am 18. März 2024 online ging. Hier kann zentral und elektronisch sowohl die Entscheidung für als auch gegen eine Organspende festgehalten werden. Die Einträge können jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Kliniken sind seit dem 1. Juli 2024 gesetzlich dazu verpflichtet, eine Abfrage des Organspenderegisters durchzuführen, sobald eine Organspende ansteht. Die Daten können nur von dazu berechtigtem klinischen Personal und der erklärenden Person selbst eingesehen werden. Der Server zur Speicherung der Daten steht in Deutschland, um auch hier vor Manipulation zu schützen.

Organspenderegister, Patientenverfügung, ­Organspendeausweis

Seit der Einführung im März 2024 haben 398.447 Eintragungen in das Organspenderegister stattgefunden (Stand Oktober 2025) – Tendenz steigend [2]. Eine repräsentative Befragung aus dem Jahr 2022 zeigte, dass bereits 44 Prozent der Befragten eine Entscheidung zur Organspende schriftlich festgehalten hatten – entweder über einen Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder beidem [1]. Durch das digitale Organspenderegister wird die Notwendigkeit abgelöst, den Organspendeausweis immer bei sich tragen zu müssen. Für die Registrierung benötigt man einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, die Kranken­versichertennummer und eine E-Mail-Adresse. Ende 2024 wurde das Organspenderegister erweitert und die Authentifizierung funktioniert auch mit der GesundheitsID. Über die jeweilige Kassen-App können Versicherte so die Registrierung im Organspenderegister starten.

Lebendspende: Voraussetzungen und Regelungen

Neben der Organspende regelt das Organspenderegister auch die Möglichkeit zur Gewebe- und Lebendspende (mehr zur Gewebespende ab Seite 26). Lebendspenden waren bisher nur stark eingeschränkt möglich, um jede Form des Organhandels zu unterbinden. Nur wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht und spendende und empfangende Person sich nahe stehen (Verwandtschaft, Partner/in, persönliche Verbundenheit), war eine solche Spende möglich. Ende Oktober verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Damit soll die Lebendorganspende vereinfacht und der Spender- und Empfängerkreis vergrößert werden. Das Gesetz ermöglicht Überkreuzlebendnierenspenden. Zwischen der spendenden und empfangenden Person eines Organspendepaares gilt weiter die Regel eines besonderen Näheverhältnisses. Für die Überkreuzlebendnierenspende soll ein nationales Programm eingerichtet werden. Nicht gerichtete anonyme Nierenspenden werden möglich.

Außerdem müssen die Spendenden folgende Kriterien erfüllen:

  • muss volljährig und einwilligungsfähig sein,

  • aufgeklärt worden sein und der Entnahme zustimmen,

  • für eine Organentnahme geeignet sein und

  • keine voraussichtliche Gefährdung über das Operationsrisiko hinaus.

Für eine Lebendorganspende eignen sich zudem nur Organe, ohne die die Spenderin oder der Spender weiterleben können. Am häufigsten übertragen werden die Niere oder Teile der Leber. Gesetzlich möglich ist auch die Spende eines Teils der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse, diese finden in Deutschland nur sehr selten statt.

Comeback der Widerspruchslösung?

Erst im Sommer plädierten Gesundheitsminister der Länder und Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte erneut für eine Einführung der Widerspruchslösung. Man könne nicht verstehen, wieso Deutschland ein Importland für Organe bliebe, und Menschen sterben lasse [3].


Literatur

1. Organspende-info.de. www.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/statistiken/ (letzter Zugriff am 13.10.2025).

2. Organspenderegister. organspende-register.de/erklaerendenportal/ (letzter Zugriff am 13.10.2025).

3. Tagesschau.de, „Neuer Anlauf für die Widerspruchslösung“ (06.06.2025). www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-antrag-bundestag-102.html (letzter Zugriff am 13.10.2025).

 

Entnommen aus MT im Dialog 11/2025

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