DKG: „Insolvenzgefahr steigt weiter"

Erwartungen an das Jahr 2024
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser.

Im Jahr 2024 müssten die Weichen gestellt werden, um die Krankenhausversorgung mittel- und langfristig sicherzustellen, erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor Journalisten in Berlin. Die Erwartungen der deutschen Krankenhäuser bezögen sich dabei sowohl auf kurzfristige Stabilisierungsmaßnahmen, die unbedingt notwendig seien, als auch auf eine langfristige umfassende zwischen Bund, Ländern und Krankenhausträgern abgestimmte Krankenhausreform.

Wirtschaftliche Lage

 „Wir brauchen zuallererst die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser. Die Insolvenzgefahr ist 2024 historisch hoch. Das liegt an der andauernden Unterfinanzierung der Betriebskosten in den vergangenen Jahren. Wir haben 2022 und 2023 durch die Inflation weitaus höhere Kosten gehabt, als wir Erlöse erwirtschaften konnten. Die Preise, die wir mit den Krankenkassen abrechnen konnten, bleiben fortlaufend hinter den inflationsbedingten Mehrkosten zurück. Das ergab bis Ende 2023 ein Defizit von rund neun Milliarden Euro. Und dieses steigt 2024 Monat für Monat um 500 Millionen Euro weiter an“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. „Wir starten in das dritte Jahr in Folge, in dem die Krankenhäuser mehr Geld für die Behandlung der Patienten ausgeben müssen, als sie von den Krankenkassen für die Versorgung erhalten.“

2024 würden die Tarifsteigerungen deutlich zu Buche schlagen. Während sie im Pflegebereich über das Pflegebudget refinanziert seien, gelte dies für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht, so die DKG. Der aktuelle Tarifabschluss sehe ab März einen Kostensprung um durchschnittlich zehn Prozent vor, für den es nur eine hälftige Refinanzierung gebe. „Wir hatten 2023 eine Rekordzahl von 29 Insolvenzen. 34 Standorte mit insgesamt 13.500 Beschäftigten waren betroffen. In diesem Jahr wird diese noch einmal weit übertroffen werden. Wir müssen mit bis zu 80 Insolvenzen rechnen, wenn nicht endlich die Bundespolitik den Forderungen der Länder nach wirtschaftlicher Stabilisierung der Krankenhäuser nachkommt.“

Die Länder hätten in einer Bundesratsinitiative einstimmig und parteiübergreifend einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 und die zügige Anpassung der Landesbasisfallwerte und Psychiatrieentgelte insbesondere an die gestiegenen Personalkosten gefordert. Gaß: „Dies unterstützen wir nachdrücklich. Die versprochenen Liquiditätshilfen, die der Minister mit dem Krankenhaustransparenzgesetz ins Schaufenster gestellt hat, werden das Insolvenzrisiko nicht bannen. Die Dimension von sechs bis acht Milliarden Euro, von der der Minister spricht, ist absolut unrealistisch. Unsere Analysen kommen auf etwas über zwei Milliarden Euro, von denen nur relativ wenige Krankenhäuser profitieren werden. Doch diese Liquiditätshilfen sind kein einziger zusätzlicher Euro für den notwendigen Inflationsausgleich. Es sind Ansprüche, die die Kliniken gegenüber den Krankenkassen für bereits ausgezahlte Pflegepersonalkosten längst haben und die nur etwas früher ausgezahlt werden sollen.“

Wenn jetzt aber diese bestehenden Forderungen der Krankenhäuser auch noch als Druckmittel und Verhandlungsmasse beim Transparenzgesetz eingesetzt werden, sei das kein fairer Umgang. „Wir erwarten, dass der Bund die Liquiditätshilfen und die Mittel zur wirtschaftlichen Sicherung umgehend in einem anderen Gesetz verankert. Wir laufen sonst Gefahr, dass 2024 nicht nur ein Jahr des kalten Krankenhaussterbens wird, sondern wir nach diesem Jahr feststellen müssen, dass die über Jahrzehnte gewohnte Versorgungssicherheit in zahlreichen Regionen Deutschlands Geschichte ist“, so Gaß.

Kritik an Transparenzgesetz

Die Verhandlungen um das Transparenzgesetz laufen Gaß zufolge in nicht nachvollziehbaren Bahnen. Blockadevorwürfe gegen die Länder und Vorwürfe an Länder und Krankenhäuser, Patienten wichtige Qualitätsinformationen vorzuenthalten, seien irreführend und falsch. „Wir können die Probleme der Länder mit diesem Gesetzentwurf durchaus verstehen. Niemand hat etwas gegen Transparenz bei der Qualität. Aber der Minister kündigt grundsätzlich die gemeinsame Vereinbarung mit den Ländern auf, dass es keine Leveleinteilung bei den Kliniken geben soll. Der Bundesminister versucht aber nun diese Leveleinteilung durch die Hintertür doch einzuführen und die Krankenhausplanung damit zu dominieren. Zusätzlich wird das Transparenzgesetz zu mehr Bürokratie führen. Und nach derzeitigen Planungen sollen Leistungsgruppen für Krankenhäuser veröffentlicht werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem die Krankenhausplanung der Länder noch gar nicht abgeschlossen ist. All das sind Kritikpunkte, die man problemlos aus dem Weg räumen könnte, wenn der Bundesminister dazu auch bereit ist“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, teilt diese Einschätzung: „Wir stimmen mit der DKG in der Einschätzung überein, dass die durch das Bundesministerium für Gesundheit derzeit vorgesehene Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser ihre Ziele nicht erreichen kann. Die Vorhaltefinanzierung an Fällen auszurichten, bringt nur Bürokratie, aber keine Effekte zur Mengendämpfung und Leistungskonzentration. Wenn das so umgesetzt wird, werden die Erlöse der Kliniken weiter stark von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängen. Die heute von der DKG vorgestellten Analysen zeigen die Fehleranfälligkeit der Fallzahlorientierung überdeutlich.“

Besonders kontraproduktiv seien die Ausgleichsverfahren für über- und unterzahlte Vorhaltebudgets, die bei einer fallbezogener Abfinanzierung zwangsläufig mit allen Krankenhäusern erfolgen müssten. „Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine fallunabhängige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ein. Statt der Orientierung am Fall sollte die Finanzierung bedarfs- und aufwandsgerecht erfolgen. Dieses Vorgehen garantiert in Verbindung mit der Leistungsgruppenzuordnung die Konzentration bestimmter Behandlungen auf Kliniken, die die Vorgaben in Sachen Qualität erfüllen.“

Bund und Länder sollten, so Reimann, die geplanten Finanzierungsregelungen in ihren weiteren Verhandlungen an diesem Punkt nachbessern. Sie sollten zu konstruktiven Beratungen zurückkommen „und die Reform jetzt schnell zum Abschluss bringen, um die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren und die qualitätsorientierte Zentralisierung der stationären Versorgung voranzubringen.“

Analyse zur Vorhaltefinanzierung

„Mit der Vorhaltefinanzierung ändert sich an der Erlössituation eines Krankenhauses gar nichts, wenn sich die Zahl der Patientinnen und Patienten nicht ändert. Sinkt die Zahl der Patieninnen und Patienten, sinken auch die Erlöse“ so Hannes Dahnke, CEO der Firma Vebeto aus Hamburg, deren aktuellen Auswirkungsanalyse, im Rahmen der Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgestellt wurde. Die Vorhaltefinanzierung federe Erlösschwankungen ab, solange die Fallzahlen den 20%-Korridor nicht verlassen, heißt es in der Studie. „Die Vorhaltung wird auch gewährt, wenn bis zu 20 % weniger Patienten behandelt werden. Ein mehrdimensionales dynamisches System eindimensional statisch darzustellen, ist zudem wenig hilfreich“, kritisierte dagegen Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis, Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung, auf der Plattform X (vormals Twitter).

Quellen: DKG, AOK

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