DKG verlangt volle Refinanzierung der Tarifabschlüsse

Gesetzliche Neuregelung gefordert
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DKG fordert eine gesetzliche Neuregelung für die vollständige Refinanzierung der Tarifabschlüsse.
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben sich auf eine Erhöhungsrate für Tariferhöhungen für das Jahr 2023 verständigt. Die DKG fordert eine gesetzliche Neuregelung für die vollständige Refinanzierung der Tarifabschlüsse.

Die Tarifabschlüsse im vergangenen, laufenden und nächsten Jahr seien von hohen Entgeltsteigerungen geprägt und ein wichtiges und richtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.  Doch die Kliniken erwarteten von der Politik im Gegenzug auch deren vollständige Refinanzierung. Die dauerhaft nur teilweise Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen bedrohten die Krankenhäuser existenziell. Diese Belastung über Rücklagen oder Effizienzsteigerungen auszugleichen, sei nicht mehr möglich.

Alle Tarifkomponenten berücksichtigen

Die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten müssten daher zukünftig im vollen Umfang über alle Berufsgruppen hinweg finanziert werden. Dabei sei gesetzlich sicherzustellen, dass alle finanzwirksamen Tarifkomponenten berücksichtigt werden. Dazu zählten beispielsweise zusätzliche Urlaubstage. 

Anpassung des Krankenhausentgeltgesetzes

Dafür  müssten Krankenhausentgeltgesetz und Bundespflegesatzversorgung angepasst werden. Gaß: "Das aktuelle Vereinbarungsergebnis für das Jahr 2023 musste von den Selbstverwaltungspartnern auf Grundlage der aktuellen unzureichenden gesetzlichen Regelungen getroffen werden, wodurch erneut nur ein Bruchteil der Tarifsteigerungen für die Krankenhäuser refinanziert wird.“

Quelle: DKG

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