Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
DVTA beteiligt sich am Gesetzgebungsverfahren
Wir haben im Gesetzgebungsverfahren zur Vierten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung Stellung genommen und begrüßen die vorgenommenen Anpassungen, insbesondere die neu gefasste Regelung in § 145 Abs. 2 a).
Die dortigen Einfügungen „folgende Personen“ und „vor Ort“ schaffen Rechtssicherheit und stärken die notwendigen Sicherheitsaspekte beim Umgang mit ionisierender Strahlung. Die komplette Stellungnahme des DVTA e.V. kann auf der Startseite unserer Homepage und über den Menüpunkt Berufspolitik – Stellungnahmen abgerufen werden.
Entnommen aus MT im Dialog 7/2023
Artikel teilen

