Premium Rechtliches

Eingruppierung und Rückgruppierung

Ein Überblick für MT-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Arbeitgebern
Claudia Hain
Foto eines Laptops, auf dessen Screen „§ Eingruppierung“ steht
© MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Die richtige Eingruppierung ist für MT-Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sowie im Bereich der kirchlichen Arbeitgeber von zentraler Bedeutung. Sie entscheidet nicht nur darüber, welches monatliche Entgelt gezahlt wird, sondern auch darüber, wie Tätigkeiten langfristig bewertet und welche Entwicklungsmöglichkeiten im Verlauf des Arbeitsverhältnisses eröffnet werden.

Sowohl im TVöD als auch in den AVR der kirchlichen Arbeitgeber handelt es sich um komplexe Systeme, die auf den ersten Blick schwer durchschaubar sind. Gleichzeitig kommt es in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und Streitfällen darüber, ob eine Eingruppierung korrekt erfolgt ist oder ob eine Rückgruppierung rechtmäßig sein kann.

1 Grundprinzip der Eingruppierung: Die Tarifautomatik

Sowohl im TVöD als auch in den AVR gilt das Prinzip der sogenannten Tarifautomatik. Diese besagt, dass sich die Eingruppierung direkt aus den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen ergibt, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer frei darüber disponieren könnten. Maßgeblich ist stets die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und nicht der Arbeitsvertrag oder die Stellenbeschreibung, sofern Letztere…

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