Erneut Anpassung der Laborreform gefordert

Zweiter offener Brief von ALM e.V. und BÄMI e.V.
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Entnahmeröhrchen für das Labor
© Henrik Dolle/stock.adobe.com
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Nachdem die vorliegenden Ergebnisse einer umfangreichen Folgenabschätzung die bereits erwarteten gravierenden Auswirkungen der Laborreform bestätigen, wenden sich ALM und BÄMI erneut an den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die Mitglieder der beiden Berufsverbände der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.) wenden sich erneut mit einem offenen Brief an den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Anlass sind die nun vorliegenden Ergebnisse einer umfangreichen Folgenabschätzung, die laut der Verbände die bereits erwarteten gravierenden Auswirkungen der am 1. Januar in Kraft getretenen Laborreform 2025 durch die Umsetzung des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 19. April 2024 (709. Sitzung) bestätigten. „Für die fachärztlichen Labore kommt es so schlecht, wie wir es befürchtet haben“, erklärt der erste Vorsitzende des ALM e.V., Dr. med. Michael Müller.

„Leistungsbedarfsneutralität nicht eingehalten“

„Die von uns in Auftrag gegebenen Simulationsrechnungen auf der Basis der beiden ersten Quartale des Jahres 2024 zeigen deutlich, dass die uns versprochene Leistungsbedarfsneutralität nicht eingehalten wird. Vielmehr führt die Umsetzung der Beschlüsse des BA zu erheblichen negativen Folgen für die fachärztlichen Labore, deren erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen sich direkt auf die Patientenversorgung in den Bereichen der davon betroffenen Labore auswirken. Leider führen die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Honorarverteilung dazu, dass Finanzmittel aus der Laborversorgung in andere Bereiche umgeleitet werden“, so Müller. Dies geschehe trotz steigender Arbeitskosten und gleichbleibend hoher Anforderungen an die Facharztlabore. Die Vergütung der labordiagnostischen Untersuchungen, also der Kernleistungen, erfolge nicht mehr kostendeckend. Zugleich seien zusätzliche erhebliche Verwerfungen in der Honorarverteilung innerhalb der Facharztlabore festgestellt worden. Diese seien sachlich nicht begründbar und daher auch nicht akzeptabel. Die Absenkung der Mindestvergütungsquote auf 85 Prozent, für die es ebenso wie für die Laborreform keine kalkulatorische Grundlage gebe, verschärfe die Lage noch zusätzlich, kritisiert Müller die Entscheidung. Die Simulation habe gezeigt, dass die Honorarverteilung der KVen der Vergütung der labordiagnostischen Versorgung nochmals drei Prozent der Finanzmittel entziehe, hochgerechnet etwa 30 Millionen Euro pro Jahr, allein für die an der Datenauswertung teilnehmenden 64 Labore. Das sei nicht akzeptabel und im Sinne der Aufrechterhaltung der gewohnten labordiagnostischen Patientenversorgung auch nicht sachgerecht oder angemessen, heißt es dazu im offenen Brief.

Schließung von kleineren Facharztlaboren

„In der Folge dieser inakzeptablen Beschlüsse des Bewertungsausschusses und deren honorarpolitischer Umsetzung kommt es bereits jetzt zur Schließung von kleineren Facharztlaboren, wodurch die labordiagnostische Versorgung von Patientinnen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen teils erheblich beeinträchtigt werden kann, da die Transportwege der diagnostischen Proben länger werden. Durch die Umsetzung der Laborreform verlieren alle Labore deutlich an Honorar, was deren wirtschaftliche Existenz in Gefahr bringt, denn sie können diese Verluste bei steigenden Kosten und gleicher Leistung nicht ausgleichen. Die Auswirkungen der Reform können dazu führen, dass wichtige medizinische Untersuchungen zunehmend nicht mehr durchgeführt werden, da die Erstattungsbeiträge ohnehin nicht mehr kostendeckend sind“, so Prof. Dr. Ralf Ignatius, stellvertretender Bundesvorsitzender des BÄMI e.V.

Erneut Anpassung der Reform gefordert

Die fachärztlichen Verbände fordern in ihrem offenen Brief deshalb eine Anpassung der Reform, darunter z.B.:

  • Rücknahme der Abwertungen für Laboruntersuchungen und eine gerechte Vergütung der Sachkostenpauschalen. Das für die Laborversorgung verfügbare Vergütungs- und Honorarvolumen soll vollständig für die Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen verwendet werden.
  • Sicherstellung einer kostendeckenden Finanzierung der fachärztlichen Labore durch eine Erhöhung der Mindestvergütungsquote auf mindestens 89 Prozent.
  • Transparenz und Nachsteuerung in der Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen, um systematische Finanzabflüsse aus der Laborversorgung zu verhindern.
  • Berücksichtigung der nachgewiesenen deutlich steigenden Kosten in den Laboren.

Veröffentlichung zur Umsetzung der Laborreform 2025

Ergänzend zum offenen Brief hat der ALM e.V. eine Publikation veröffentlicht, in der die Reform und ihre Auswirkungen umfassend analysiert werden. Die Publikation steht hier zum Download bereit. Und hier ist der zweite offene Brief abrufbar.

Quelle: ALM e.V.

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