Ein Gendefekt kann bei manchen Haustieren die Ursache dafür sein, dass diese besonders empfindlich auf bestimmte Tierarzneimittel reagieren. Insbesondere sind vor allem Hütehunderassen wie Collies, Australian Shepherds und Shelties betroffen. Auch bei Windhundrassen sowie Mischlingshunden und sogar bei Katzen konnten aber bereits MDR1-Gendefekte nachgewiesen werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) empfiehlt Halterinnen und Haltern entsprechender Hunderassen, im Verdachtsfall tierärztlichen Rat einzuholen. MDR steht hierbei für „Multidrug Resistance“. Der MDR1-Transporter hat eine sehr wichtige Funktion in der Blut-Hirn-Schranke, wo er das Gehirn vor Substanzen schützt, die für die Nervenzellen schädlich sein könnten. Er befindet sich aber auch in anderen Organen wie im Darm, in der Leber und den Nieren. Dort verringert er die Aufnahme bestimmter Substanzen beziehungsweise erhöht die Ausscheidung. Zu diesen Substanzen gehören auch Wirkstoffe aus Tierarzneimitteln, z. B. aus den Wirkstoffgruppen der Antiparasitika (wie Makrozyklische Laktone), Chemotherapeutika und Anästhetika.
Sicherheit bietet eine genetische Untersuchung
Das Problem: Bei den betroffenen Tieren kann es trotz einer Behandlung mit der empfohlenen Dosierung zu einer verstärkten Wirkung des verabreichten Arzneimittels und einem vermehrten Auftreten von Nebenwirkungen kommen. Dabei hängen die Symptome vom verabreichten Wirkstoff ab. Bei bestimmten Wirkstoffen zur Parasitenbehandlung können durch eine Anreicherung des Wirkstoffs im Gehirn beispielsweise die bereits erwähnten neurologischen Symptome auftreten. „Wenn der Verdacht besteht, das eigene Tier könnte vom MDR1-Gendefekt betroffen sein, kann dies mit Hilfe einer genetischen Untersuchung festgestellt werden“, sagt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. „Bei notwendigen Arzneimittelanwendungen kann dies dann berücksichtigt werden.“ Haltern von Hunden der besonders vom MDR1-Defekt betroffenen Rassen wird daher insbesondere vor der Anwendung von Antiparasitika empfohlen, sich vorab von einem Tierarzt oder einer Tierärztin beraten zu lassen.
Schutzfunktion fehlt
Der MDR1-Transporter verhindert unter anderem das Eindringen von bestimmten Substanzen in das Gehirn. Zu diesen Substanzen gehören auch einige Wirkstoffe aus Tierarzneimitteln, beispielsweise aus den Wirkstoffgruppen der Antiparasitika, Chemotherapeutika oder Anästhetika. Mutationen im MDR1-Gen können zum Funktionsverlust des MDR1-Transporters führen, wodurch dieser seine Schutzfunktion nicht ausüben kann. Tierarzneimittel werden vor ihrer Zulassung zwar auf Sicherheit und Unbedenklichkeit überprüft. Bei entsprechenden Wirkstoffen wird außerdem bei Bedarf geprüft, inwiefern sich ein möglicher MDR1-Gendefekt auf die Verträglichkeit des Tierarzneimittels auswirkt, um gegebenenfalls entsprechende Warnhinweise aufzunehmen. Doch es gibt auch die Möglichkeit, dass es bereits durch Belecken behandelter Tiere oder durch die Aufnahme von deren Kot (z. B. Pferdeäpfel von kürzlich entwurmten Pferden) zu Vergiftungserscheinungen kommen kann. Hunde, bei denen eine Mutation des MDR1-Gens vermutet wird oder festgestellt wurde, sollten deshalb auch unbedingt von kürzlich mit kritischen Wirkstoffen behandelten Tieren und deren Ausscheidungen ferngehalten werden, rät das BVL.
Quelle: BVL
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