Grippeimpfung für viele Berufsgruppen sinnvoll

Empfehlungen des TÜV Rheinland
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Das Bild zeigt einen Arm mit einem Pflaster, das auf eine kürzlich erfolgte Grippeimpfung  hinweist. Die Hand daneben formt ein "Okay"-Zeichen, was eine positive Botschaft vermittelt.
© TÜV Rheinland/Shutterstock
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Berufstätige mit viel Publikumsverkehr sollten sich gegen Influenza impfen lassen, denn Grippegeimpfte schützen zu pflegende und betreute Menschen.

Fieber von über 39 Grad, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schüttelfrost, Kopf- und Halsschmerzen sowie Husten sind nur einige der typischen Grippesymptome. Dabei beginnt eine Grippe - auch Influenza genannt - im Gegensatz zu einer Erkältung plötzlich. „Wer morgens noch fit war, kann am Abend schon mit deutlichen Grippesymptomen im Bett liegen", sagt Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin beim TÜV Rheinland. Sie bietet mit ihrem Team der Arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) vom TÜV Rheinland umfassende Beratung zur Grippeimpfung für Unternehmen und Beschäftigte. 

„Oft geht es den Betroffenen nach fünf bis sieben Tagen besser. Aber eine Grippe kann auch einen schweren, unter Umständen sogar lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. Schutz gegen die Virusinfektion bietet eine jährliche Grippeimpfung. Sie kann zwar eine Erkrankung nicht immer verhindern, aber den Verlauf abschwächen und Komplikationen vorbeugen", so Schramm.

Besserer Schutz in der Pflege und Betreuung

Das Tückische an einer Grippe: Zwischen Ansteckung und ersten Symptomen vergehen meist nur ein bis zwei Tage. Im Mittel ist ein Erkrankter ab dem Auftreten der ersten Symptome vier bis fünf Tage lang ansteckend. Vor allem in Berufen, in denen Menschen gepflegt oder betreut werden, bietet die Impfung daher sowohl den betreuten oder zu pflegenden Personen als auch den Beschäftigten Schutz.

Wer bei seiner Tätigkeit viel Kontakt mit anderen Menschen hat, beispielsweise im Verkauf, als Pflegeperson in der Alten- und Krankenpflege, als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder auch als Lehrender, hat eine berufliche Indikation für eine Grippeimpfung. „Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden eine Grippeimpfung über den betriebsärztlichen Dienst an", erläutert Schramm. Hier kommt der von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination zur Anwendung. Die Ärztinnen und Ärzte klären im Vorfeld umfassend auf.

Impfung für ältere Mitarbeitende ebenfalls empfohlen

Auch für Beschäftigte über 60 Jahren erachtet die STIKO eine Grippeimpfung als sinnvoll. Dafür werden jedoch andere Influenzaimpfstoffe empfohlen, sodass diese Impfungen meist in den hausärztlichen Praxen erfolgen. Menschen, die beruflich mit Geflügel, Wildvögeln oder mit Schweinen und Robben zu tun haben, können sich aus beruflicher Indikation impfen lassen. Dazu gehören Beschäftigte in Nutztierhaltungen, Zoos oder Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen und Schlachthöfen.

Umfassende Informationen über das Angebot zur Arbeitsmedizin von TÜV Rheinland erhalten Unternehmen und Beschäftigte unter: www.tuv.com/arbeitsmedizin


Quelle: TÜV Rheinland

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