Haftung im Fehlerfall: Arbeitsrechtliche Konsequenzen für MT bei Patientenschäden
Wer haftet?
Kommt eine Patientin/ein Patient durch einen Fehler der/des MT bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit zu Schaden, kann die Patientin/der Patient zwar sowohl die/den MT als auch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, im Innenverhältnis – also im Verhältnis zwischen MT und Arbeitgeber/Arbeitgeberin haben MT jedoch häufig einen Freistellungsanspruch. Das bedeutet: Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet, die/den MT von der Haftung für den Schaden bei der Patientin oder dem Patienten zu befreien. Ob und in welchem Umfang ein solcher Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, hängt dabei maßgeblich vom Verschuldensgrad ab. Gerichtlich wird immer der genaue Einzelfall geprüft und berücksichtigt, dass…
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