IGeL können mehr schaden als nützen

Aufklärung über Schadensrisiko unzureichend
Kli
Das Bild zeigt ein Tablet, auf dessen Bildschirm der Text "IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen" angezeigt wird. Daneben liegen ein Stethoskop, ein Kugelschreiber und medizinische Unterlagen, die auf den Kontext des Gesundheitswesens hinweisen.
© Zerbor/stock.adobe.com
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.

Formularfelder Newsletteranmeldung

* Pflichtfeld

Der IGeL-Monitor hat aktuell 60 IGeL bewertet – davon 31 Leistungen entweder mit „tendenziell negativ“ oder „negativ“. 26 IGeL haben das Ergebnis „unklar“ − das heißt für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz .

Jedes Jahr geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aus, die privat von ihnen zu bezahlen sind – knapp 400 Millionen Euro davon allein für orthopädische Leistungen. Daher hat das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors weit verbreitete IGeL im Bereich der Orthopädie bewertet. Fazit: Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose werden mit „negativ,“ die Stoßwellentherapie bei Tennisarm und Kalkschulter mit „unklar“ bewertet. Nötig sind verpflichtende unabhängige wissenschaftsbasierte Informationen zu IGeL in den Praxen.

„Die jüngsten Bewertungsergebnisse des IGeL-Monitors zeigen erneut, dass viele IGeL nicht halten, was sie versprechen: Viele Selbstzahlerleistungen schaden mehr als sie nützen. Uns besorgt, dass die Patientinnen und Patienten in den ärztlichen Praxen oftmals nicht über das Schadensrisiko aufgeklärt werden. Die Praxen sollten verpflichtet werden, unabhängig erstellte wissenschaftsbasierte Bewertungen und Informationen regelhaft anzubieten“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund . Darüber hinaus sollten IGeL nicht an dem Tag erbracht werden dürfen, an dem sie angeboten werden.

Hyaluronsäure-Injektionen: Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse erhöht

„Bei der Auswertung der Studien zu Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüft- und Kniegelenksarthrosen zeigt sich, dass der Schaden den Nutzen überwiegt“, sagt Dr. Stefan Lange, Bereichsleiter Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund . „Das Risiko für unerwünschte Ereignisse ist deutlich erhöht. Die damit verbundene Schmerzreduktion ist so minimal, dass sie klinisch nicht von Bedeutung ist.“ Unter schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen versteht man Risiken, die durch einen medizinischen Eingriff verursacht werden können, die mit erheblichen Folgen für die Patientinnen und Patienten verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Gelenkentzündungen oder Herzbeschwerden.

Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen gehören zu den häufig angebotenen IGeL im Bereich der Orthopädie. Bei der Arthrose handelt es sich um eine degenerative Erkrankung der Gelenke, bei der Knorpel abgebaut wird. Das verursacht Schmerzen und verringert die Beweglichkeit.

Die Hyaluronsäure-Injektionen erfolgen direkt in das betroffene Gelenk und sollen die Folgen des arthrosebedingten Knorpelabbaus abmildern, indem sie die fehlende Gelenkflüssigkeit durch Hyaluronsäure ersetzen. Damit sollen die Gleitfähigkeit des Knorpels verbessert und die damit verbundenen Beschwerden vermindert werden.

Unzureichende Evidenz für die Stoßwellentherapie bei Kalkschulter und Tennisarm

Nicht überzeugend ist die Studienlage zur Bewertung der extrakorporalen Stoßwellentherapie zur Behandlung der sogenannten Kalkschulter und des Tennisarms. Bei der Kalkschulter handelt es sich um eine schmerzhafte Veränderung der Sehnen im Schultergelenk, die durch Kalkablagerungen verursacht wird. Die Patientinnen und Patienten leiden unter Schmerzen und einer verringerten Beweglichkeit. Der sogenannte Tennisarm ist eine schmerzhafte Sehnenerkrankung im Unterarmstreckmuskel.

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors konnte nur wenige aussagefähige Studien zum Einsatz der Stoßwellentherapie in diesen beiden Fällen finden. Zum Teil kamen die Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen zum Nutzen und Schaden der extrakorporalen Stoßwellentherapie. In der Gesamtschau fielen die Bewertungen bei beiden Therapien mit „unklar“ aus.

Keine Leistung konnte mit „positiv“ bewertet werden

Das Wissenschaftsteam des IGeL-Monitors bewertet seit mehr als zehn Jahren evidenzbasiert den Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen und bereitet die Informationen für die Versicherten einfach verständlich auf. Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten eine wissenschaftsbasierte Entscheidungshilfe für oder gegen den Kauf einer IGeL anzubieten. Der IGeL-Monitor hat aktuell 60 IGeL bewertet – davon 31 Leistungen entweder mit „tendenziell negativ“ oder „negativ“. 26 IGeL haben das Ergebnis „unklar“ − das heißt für ihren Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz . Mit „tendenziell positiv“ schneiden lediglich drei Selbstzahlerleistungen ab. Keine Leistung konnte mit „positiv“ bewertet werden.

Quelle: IGeL-Monitor

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige