Koalitionsvertrag zu Gesundheit und Pflege
Einige Punkte zum Thema Gesundheit haben wir zusammengefasst. So sollen die Wertschätzung und Attraktivität der Gesundheitsberufe erhöht werden. Außerdem sollen die zuletzt stark gestiegenen Beitragssätze stabilisiert werden. So heißt es: „Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen“. Und weiter: „Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren.“ Eine Kommission soll es nun richten. Wichtiger werden soll in Zukunft die Prävention. Dafür sollen z.B. die U-Untersuchungen erweitert werden und das Einladewesen weiterentwickelt werden. Geprüft werden soll, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst weiterhin unterstützt werden kann. Auch die ambulante Versorgung soll verbessert werden. Es soll das in den Sondierungsgesprächen bereits erwähnte Primärarztsystem geben. Die KV soll verpflichtet werden, Facharzttermine zu vermitteln. Wenn dies nicht gelingt, soll der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant ermöglicht werden. Angebote im ambulanten und stationären Bereich sollen verschränkt werden. Die Krankenhauslandschaft soll aufbauend auf der Krankenhausreform von Karl Lauterbach fortentwickelt werden. Bis zum Sommer 2025 sollen hier die Ergebnisse vorliegen. Länder sollen Ausnahmen erhalten. Die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 sowie den bisher für die GKV vorgesehenen Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser sollen aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Relevante Fachkliniken sollen erhalten werden.
Angekündigt wird eine große Pflegreform, die die Finanzierung der Pflege sichern soll. Eine Arbeitsgruppe soll hierfür 2025 die Grundlagen erarbeiten. Daneben soll das Thema Bürokratieabbau im Gesundheitswesen angegangen werden. So sollen bspw. Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und Dokumentationspflichten insbesondere im SGB XI auf ihre zwingende Notwendigkeit überprüft werden. Zudem soll die Digitalisierung vorangetrieben werden. So soll die ePA 2025 stufenweise ausgerollt werden. Zur besseren Datennutzung soll ein Registergesetz aufgesetzt und die Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit verbessert werden. Die Rahmenbedingungen für Labore der Sicherheitsstufe S 1 sollen vereinfacht werden. Versorgung und Forschung von Patienten mit myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom, Long- und Post-COVID und Post-Vac soll gestärkt werden. Die Coronapandemie soll mit einer Enquete-Kommission aufgebarbeitet werden. Forschung zu antimikrobiellen Resistenzen und eine nachhaltigere Gesundheitsfinanzierung sollen vorangetrieben werden.
Quelle: Koalitionsvertrag
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