Bundesrat: Antrag der Länder zur Krankenhausreform

Gesundheitsausschuss im Bundesrat
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Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat wird am 6. November über einen Antrag zur Krankenhausreform abstimmen. Mehrere Länder fordern die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Antrag liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Der Bundestag hatte am 17. Oktober das Gesetz beschlossen. Es kann voraussichtlich am 22. November im Bundesrat noch gestoppt oder vorerst blockiert werden, wenn eine Mehrheit der Länder den Vermittlungsausschuss anruft. Dafür werden mindestens 35 der 69 Länderstimmen im Bundesrat benötigt. Die antragstellenden Länder erreichen gemeinsam 34 Stimmen. In einem weiteren aktuellen Papier der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden nochmal zentrale Forderungen betont. Auch dieses Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Ziel: Verbesserung der Krankenhausreform

Ziel ist es, die Krankenhausreform des Bundes nicht zu verhindern, sondern das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu verbessern, schreiben die fünf Länder in dem Papier. Und: „Die Länder dürfen nicht zu einer nachgeordneten Behörde des Bundes degradiert und nur noch Vorgaben umsetzen, die auf Bundesebene definiert werden.“

Entsprechend führen sie fünf zentrale Änderungsforderungen aus, die im Gesetz verankert werden müssten. Die fünf Länder pochen, so das Deutsche Ärzteblatt, auf Lockerungen der vorgegeben Qualitätsvorgaben, etwa dass Fachärztinnen und -ärzte nicht nur in maximal drei Leistungsgruppen angerechnet werden könnten. Darüber hinaus müsste es weitere Ausnahmemöglichkeiten von den Kriterien in den Leistungsgruppen geben.

Ausnahmemöglichkeiten von Qualitätsvorgaben

Wenn eine flächendeckende stationäre Versorgung anders nicht sichergestellt werden könne, müssten Ausnahmemöglichkeiten von Qualitätsvorgaben durch die Länder „mit Augenmaß“ möglich sein, heißt es. Die Länder müssten zudem Ausnahmemöglichkeiten etwa bei beispielsweise bei Hochwasser, ausrufen können. Und: Qualitätskriterien müssten deutlich stärker auch in Kooperationen und Verbünden zu erbringen sein, fordern die Länder.

Weiter kritisieren die Länder die der Reform zugrundeliegenden Standortdefinition, dass Standorte eines Krankenhauses nicht mehr als 2.000 Meter voneinander entfernt liegen dürften. Kommunale Krankenhäuser in großen Städten bestünden aber aus mehreren Gebäuden, die auch aus städtebaulichen Gründen teilweise mehr als 2.000 Meter voneinander entfernt seien.

Fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung

Darüber hinaus forderten die Länder erneut eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung sowie eine Überbrückungsfinanzierung, um wirtschaftlich angeschlagenen Kliniken zu helfen, bis die Reform greifen werde. Außerdem sollte die vorgesehene Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Antragstellung von Projekten des Transformationsfonds gestrichen werden, fordern die Länder. Diese zusätzliche Antragsvoraussetzung sei mit einem erheblichen Aufwand für die Länder verbunden.

Auch hinsichtlich der Fachkliniken verlangen die fünf Länder, so das Deutsche Ärzteblatt, weitere Änderungen. Es sei nicht sinnvoll, wenn Fachkliniken 80 Prozent der Fälle in maximal vier Leistungsgruppen erbringen dürfen. Erste Auswirkungsanalysen mit den Simulationsmodell des Bundesgesundheitsministeriums würden zeigen, dass diese Aufteilung nicht praxisgerecht sei.

Quelle: DÄ
 

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