Krankenhausreform: Vorschläge zur Finanzierung
„Die Krankenhausreform zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Um flächendeckend gute stationäre Versorgung zu gewährleisten, muss der Reformprozess weiter gehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Regierungskommission weitere Empfehlungen abgegeben hat, die weit in die Zukunft reichen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
„Trotz Spitzenausgaben innerhalb Europas erzielt Deutschland nur mittelmäßige Ergebnisse in zentralen Parametern der Morbidität und Mortalität. Die älter werdende Babyboomer-Generation, der zunehmende Fachkräftemangel und die durch Innovationen weiter steigenden Gesundheitsausgaben erfordern eine konsequente Reform von Planung und Struktur des Gesundheitssystems. Die Regierungskommission führt in ihrer abschließenden 14. Stellungnahme aus, wie eine reformierte Krankhausversorgung in einem integrierten Gesundheitssystem der Zukunft aussehen kann“, erläuterte Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung.
Die Empfehlungen der 13. Stellungnahme
Mit der Stellungnahme zeigt die Regierungskommission auf, dass die Bundesländer nur unzureichend ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in den Bestand der Krankenhäuser nachkommen würden. Nur die Hälfte der Investitionskosten, die benötigt würden, um den Bestand der Kliniken zu erhalten, würden die Länder übernehmen.
- Um die empfohlene Investitionsquote von 7 bis 9 Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission ein Anreizsystem vor: Bis zu 5 Prozent der Erlöse trägt das Land. Weitere Bestandsinvestitionen tragen Land und Bund jeweils zur Hälfte.
- Eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung sei herausfordernd, so die Kommission. Das System künftig zum Beispiel nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung bekämen.
- Investitionen in strukturelle Veränderungen der Krankenhäuser sollten auch nach der Krankenhausreform über einen Fonds finanziert werden, den Bund und Länder gemeinsam tragen.
Die Empfehlungen der 14. Stellungnahme
Mit der 14. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihr Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus.
- Eine künftige Krankenhausplanung sollte im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen künftig die ambulante Bedarfsplanung miteinbeziehen. Denkbar wären für die Regierungskommission gemeinsame regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten weiter abgebaut und ökonomische Fehlanreize für Krankenhausbehandlungen beseitigt werden.
- Der Prävention kommt eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung einer hochqualitativen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung trotz der großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten zu.
- Die am Bruttoinlandsprodukt gemessenen Gesundheitsausgaben Deutschlands liegen an der Spitze aller europäischen Länder und sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Nach Einschätzung der Regierungskommission können nur konsequente Reformen diese das solidarische Finanzierungssystem in Gänze bedrohende Entwicklung stoppen.
- Über ein Primärarztsystem, die Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung, eine Reform des Notfallwesens und eine Neujustierung des Leistungskatalogs muss künftig eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu GKV-finanzierten ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen erfolgen.
Dass die Krankenhausreform dringend notwendig war und der Reformprozess fortgesetzt werden muss, steht für die Regierungskommission außer Frage: Deutschland verfüge über mehr Krankenhausbetten und leiste sich mehr vollstationäre Behandlungen als fast jedes andere europäische Land. Die Fallzahlen seien besonders bei elektiven Eingriffen (zum Beispiel Hüft- und Kniegelenks-OP) überdurchschnittlich hoch. Das verschlechtere in Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und fehlendem Personal sogar die Versorgung: Die Quote von ärztlichem und pflegerischem Personal pro behandelten Patienten sei in Deutschland unterdurchschnittlich gering.
Quelle: BMG
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