Mammographie-Screening künftig auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren

GBA passt Früherkennungsprogramm an
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Fachkraft steuert in einem Untersuchungsraum ein Mammographiegerät; auf dem Monitor ist eine Brustaufnahme zu sehen. Im Hintergrund steht eine Patientin an der Apparatur.
© Valerii Apetroaiei/stock.adobe.com
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Künftig können auch jüngere Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren am Mammographie-Screening teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die untere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs abgesenkt.

Da die Screening-Einheiten und die einladenden Stellen ihre Prozesse anpassen müssen, sieht der GBA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen können sich voraussichtlich ab 1. August 2027 über die sogenannten Zentralen Stellen selbst für einen Untersuchungstermin in den Screening-Einheiten anmelden. Persönliche Einladungen erhalten sie dann voraussichtlich ab Januar 2028.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Aktuell können alle Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, das sind circa 14,5 Mio. Frauen. Heute haben wir das Programm für die jüngeren Frauen ab 45 Jahren geöffnet. Damit können nochmals 2,5 Millionen Frauen von dem qualitätsgesicherten Programm als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse profitieren.“

Auch wenn es nicht geplant gewesen sei, freue es ihn, dass der Beschluss im Oktober und damit im internationalen Brustkrebsmonat getroffen wurde. „Das erhöht die Aufmerksamkeit für das Thema mit seinen Möglichkeiten und Grenzen. Früherkennung funktioniert nur gut, wenn Erkrankungsanzeichen sicher erkannt werden und es möglichst selten ‚falschen Alarm‘ gibt. In diesem Sinne hoffen wir, einen guten Beschluss gefasst zu haben“, so van Treeck.

Weitere Schritte bis zum Start

Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird von der Rechtsaufsicht des GBA – dem Bundesministerium für Gesundheit – geprüft. Parallel aktualisiert der GBA die Versicherteninformation. Werden die Beschlüsse rechtlich nicht beanstandet, treten sie am 1. August 2027 in Kraft. Ab diesem Stichtag können dann die neu anspruchsberechtigten Frauen am Screening teilnehmen.

Weitere Informationen: 
Nähere Informationen sind auf der Website des GBA zu finden: www.g-ba.de/mammographie-screening-45plus

Quelle: GBA

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