Zum einen in der Regelung zur Finanzierung der Ausbildung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz § 17a KHG zwischen Krankenhäusern als Träger, MT-Schulen und Kooperationspartnern sowie zwischen Trägern im ambulanten Bereich und MT-Schulen und zum anderen in der Bereitschaft ambulanter Partner, wie etwa Laboratorien, radiologischen und funktionsdiagnostischen Einrichtungen, sich an der Ausbildung zu beteiligen sowie MT zu praxisanleitenden Personen ausbilden zu lassen. Häufig genannte Einwände sind der Aufwand der Dokumentation und der bestehende Personalmangel. Diese Einschränkungen werden teilweise von ärztlichen Leitungen oder Personalabteilungen entschieden, obwohl die dort tätigen Medizinischen Technolog/-innen sich gern an der Ausbildung beteiligen wollen. Derartige Diskussionen treten auch regelmäßig bei Vorträgen oder Präsentationen auf, wie es sich gerade zuletzt bei einer Veranstaltung in NRW gezeigt hat. Der Fachkräftebedarf nimmt exponentiell zu. Allein im vergangenen Jahr sind im Bereich MTL von ca. 65.700* Sozialversicherungsbeschäftigte (SVB) (2024)* MTL über 1.500 aus dem Berufsleben ausgestiegen; hinzu kommt, dass aktuell 28 % der SVB MTL zwischen 55 und 65 Jahre sind. Bei den MTR sind von 36.260 MTR* SVB 20 % zwischen 55 und 65 Jahren und bei den 4.825 MTF* SVB 21,6 % in dem Altersbereich. Es muss jetzt ausgebildet werden und nicht morgen! Das bedeutet, dass alle Laboratorien, radiologischen und funktionsdiagnostischen Einrichtungen sich dringend an den Ausbildungen als ambulante Partner beteiligen sollten, um eine qualitätsgesicherte Patientendiagnostik auch in Zukunft gewährleisten zu können. Denn auch die heutigen Entscheider/-innen werden in Zukunft auf eine qualitätsgesicherte Diagnostik nicht verzichten wollen! Daher stellt der DVTA dringende Forderungen an das BMG: „Herr Bundesminister Linnemann, es muss eine Nachbesserung der Finanzierung der Ausbildung im ambulanten Bereich erfolgen!“ Forderungen des DVTA e.V. sind ebenso an ambulante Partner und Krankenhäuser gerichtet, sich an der Ausbildung zu beteiligen, sei es als Träger oder Kooperationspartner. Es ist 5 vor 12!!!
* Bundesagentur für Arbeit, Dezember 2025
Entnommen aus MT im Dialog 10/2026
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