Neues aus der Berufspolitik
Wir haben im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum KHAG Stellung genommen. Dabei unterstützt der DVTA die Zielsetzung des Entwurfs, durch die Änderungen für die Bevölkerung eine Sicherung und Steigerung einer qualitativ hochwertigen und effizienten medizinischen Versorgung mit Krankenhausleistungen zu gewährleisten. Jedoch bemängelt der DVTA erneut, dass die benannte sachliche Ausstattung, wie beispielsweise Röntgen, Elektrokardiografie (EKG), Basislabor jederzeit und Computertomografie, in der Regel nicht durch die ärztlichen Leistungserbringenden erfolgt, sondern durch andere dafür entsprechend qualifizierte Gesundheitsfachberufe wie beispielsweise der Medizinischen Technologinnen und Medizinischen Technologen (MT) der drei humanmedizinischen Fachrichtungen Laboratoriumsanalytik, Radiologie und Funktionsdiagnostik. Daher fordert der DVTA erneut die Aufnahme der MT-Berufe in die Vorgaben zur personellen Ausstattung, wo dies aus Gründen der gesetzlich geregelten Vorbehaltstätigkeit nach MTBG notwendig ist. Die Stellungnahme können Sie auf unserer Homepage (www.dvta.de) oder über den QR-Code abrufen. Weiterhin haben wir uns im Rahmen der Erörterung zum KHAG am 21. August 2025 eingebracht.

Entnommen aus MT im Dialog 10/2025
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