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Neues aus der Rechtsprechstunde

Die (neue) elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Wegfall der Nachweispflicht?
Elske Müller-Rawlins
Titelbild des Beitrags über rechtliche Aspekte der (neuen) elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
© mpix-foto/stock.adobe.com
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Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) war für gesetzlich wie privat Versicherte bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtend, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die dafür erforderliche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können.

Grundsätzlich gilt diese Nachweispflicht insbesondere für privat Versicherte, für Personen, die eine geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten ausüben (§ 8 a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), und in Fällen der Fest-stellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, weiter.

Diese sind, wie bisher, nach § 5 Abs. 1 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz [EFZG]) verpflichtet, dem Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag (4. Tag der Arbeitsunfähigkeit) vorzulegen. Der…

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