Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung
„In der letzten Wahlperiode konnte unser Gruppenantrag wegen des Bruchs der damaligen Bundesregierung nicht mehr zur Abstimmung gebracht werden. Aber wir nehmen einen neuen Anlauf“, erklärte Gitta Connemann dem Deutschen Ärzteblatt. Die CDU-Politikerin gehört gemeinsam mit Sabine Dittmar (SPD), Peter Aumer (CSU) und Armin Grau (Grüne) zu den Initiatorinnen und Initiatoren der neuen parlamentarischen Initiative.
„Unsere Gruppe hat sich erneut gegründet und wir synchronisieren uns gerade mit den Ländern“, so Connemann. Diese hatten Ende September einen Bundesratsbeschluss auf den Weg gebracht, demzufolge ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung vorgelegt werden soll. Mit dem Beschluss muss sich die Bundesregierung jetzt befassen.
Das Anliegen wird von Stefan Schwartze (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, unterstützt. „Als Patientenbeauftragter setze ich mich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine informierte Entscheidung zur Organspende treffen können, als Abgeordneter setze ich mich aktiv für die Widerspruchsregelung ein“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
„Die Widerspruchslösung ist kein Allheilmittel“
Selbstverständlich müssten auch aktuelle Studien zu Rate gezogen werden, sagte er mit Verweis auf die neueste Studie eines internationalen Forschungsteams unter Beteiligung der Business School der Universität Hamburg, die jetzt im Fachjournal PNAS Nexus veröffentlicht. Diese hatte gezeigt, dass die Einführung einer Widerspruchsregelung die angespannte Situation in der Organspende nicht spontan verbessern kann.
„Die Widerspruchslösung ist kein Allheilmittel“, räumte auch Connemann ein. „Aber wir haben inzwischen alle anderen Möglichkeiten genutzt: Krankenhäuser und Transplantationsbeauftragte wurden gestärkt, das Zusammenspiel der Strukturen verbessert. Seit 2020 sollen Ärzte und Bürgerämter aufklären. Es gibt das Organspenderegister. Aber die Zahlen stagnieren.“
Entscheidend ist für Schwartze außerdem die Rolle der Transplantationsbeauftragten an den Kliniken: „Wir müssen ihre Position stärken und ihnen mehr Handlungskompetenz geben.“ Sie bräuchten eine Lobby und eine starke Vernetzung untereinander – damit Qualität in der Behandlung nicht nur gesichert, sondern auch weiterentwickelt werden könne. „Dafür müssen wir sie mit allen notwendigen und personellen Ressourcen ausstatten, die ein Funktionieren des Systems garantieren.“
Quelle: DÄ
Artikel teilen




