Schutz vor Übertherapie am Lebensende

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Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor unnötiger Übertherapie am Lebensende. Fotolia/Ocskay Bence
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Unbegründete Hoffnung auf Heilung oder Lebensverlängerung macht es auch Ärzten schwer, auf Therapiemaßnahmen zu verzichten oder diese zu beenden. Gegen den Willen des Patienten zu handeln, kann eine Körperverletzung darstellen.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt, dass das Thema Überversorgung am Lebensende aktuell von medizinischen Fachgesellschaften und den Medien aufgegriffen und intensiv diskutiert wird. Übertherapie am Lebensende kann nicht nur zu falscher Ressourcenverteilung, sondern auch zu inhaltlicher Unterversorgung führen.

„Die thematische Einengung der medizinischen Behandlung auf Krankheitsbekämpfung lenkt die Aufmerksamkeit der Betroffenen von der wichtigen Auseinandersetzung mit den grundlegenden Fragen eines schicksalhaft auf das Sterben zugerichteten Krankheitsverlaufes ab.“ so DGP-Vizepräsident Bernd-Oliver Maier. „Die palliativmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten darf nicht zu kurz kommen.“

Denn: „Trotz aller medizinischen Fortschritte verstirbt weiterhin etwa die Hälfte der Krebspatienten an den Folgen ihrer Erkrankung“, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), mit der die DGHO die Veröffentlichung ihrer Empfehlungen zur Vermeidung von Unter- und Überversorgung in Diagnostik und Therapie von Blutkrebserkrankungen und soliden Tumoren begleitet.

Begleitung des lebensbegrenzend erkrankten Menschen

Die Diskussion berührt die Frage, wie schwerkranke Patientinnen und Patienten unterstützt werden können, ihre Bedürfnisse und Wünsche auch in einer sehr geschwächten Lebenssituation zum Ausdruck zu bringen, in der sie beziehungsweise ihre Betreuer oder Bevollmächtigten über möglicherweise folgenschwere Therapieoptionen entscheiden müssen.

Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich damit auseinandersetzen, an welchem Punkt der Behandlung sie bei der Indikationsstellung für Therapiemaßnahmen „umschalten“: von der Hoffnung auf Heilung oder Lebensverlängerung auf die palliativmedizinische Behandlung und Begleitung des lebensbegrenzend erkrankten Menschen, die sich allein auf die Linderung seiner Beschwerden, sein subjektives Wohlbefinden und seine spezifischen Bedürfnisse im jeweiligen sozialen Umfeld konzentriert.

Die unzutreffende Angst vor rechtlichen Konsequenzen führt nicht selten zu einer Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen wie der künstlichen Flüssigkeitsgabe, ohne dass diese hinterfragt werden. Oft sind diese Maßnahmen aber nicht mehr medizinisch indiziert, weil sie dem Therapieziel nicht mehr dienlich sind oder für den Behandelten sogar eine Belastung darstellen können.

Konstruktiver Dialog der Fachgesellschaften

Sollte der Patient das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Therapien - und dazu kann auch das Abschalten der Beatmung gehören - einfordern, so stellt die Fortführung dieser von der Einwilligung nicht mehr gedeckten Behandlung eine Körperverletzung dar, betont Rechtsanwalt Oliver Tolmein, Vorstandsmitglied der DGP.

Um eine frühe Integration der Palliativversorgung in die onkologische Behandlung umsetzen zu können, müssen klare Strukturen geschaffen werden, betont die in der DGP tätige AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin: Bei Diagnosestellung eines nicht heilbaren Tumorstadiums sollte ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu Angeboten der Palliativversorgung stattfinden.

Die Einbindung palliativmedizinischen Sachverstands in Tumorkonferenzen sowie zur Beratung bei Symptomen sollte das therapeutische Angebot erweitern. Im Tätigkeitsfeld der niedergelassenen onkologisch tätigen Ärzte ist eine Kooperation mit weiteren ambulanten Anbietern der Hospiz- und Palliativversorgung anzustreben - nicht zuletzt unter Einbeziehung der Hausärzte, welche die Patienten und ihr Umfeld schon lange und unabhängig von der Krebserkrankung kennen.

Zusammenfassend begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin ausdrücklich den konstruktiven Dialog, der schon mit vielen Fachgesellschaften geführt wird, um das gemeinsame Anliegen einer bestmöglichen patientenzentrierten Palliativversorgung weiterzuentwickeln.

 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 04.10.2016


St. W. Krause: Klug entscheiden…in der Hämatologie und Medizinischen Onkologie. Dtsch Arztebl 2016; 113(38): A-1650 / B-1391 / C-1367
www.aerzteblatt.de/archiv/182353     


Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH): S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (2015)
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/128-001OL.html


B. Alt-Epping, S. Fuxius, U. Wedding (2015): Onkologie für die Palliativmedizin. Universitätsverlag Göttingen. Ein Projekt der AG Interdisziplinäre Onkologie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
univerlag.uni-goettingen.de/handle/3/isbn-978-3-86395-229-7


Stellungnahme der AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin zur frühzeitigen Integration palliativmedizinischer Versorgung in die onkologische Therapie (2014):
www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/ASCO-PCO_2012-StellungnahmeUNDForderung_2014-01-12.pdf


F. Nauck, Ch. Ostgathe, L. Radbruch: Ärztlich assistierter Suizid. Hilfe beim Sterben – keine Hilfe zum Sterben. Dtsch Arztebl 2014; 111(3): A 67–71
www.aerzteblatt.de/archiv/152921



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