Standardisierung von Patienteneinwilligung zur Obduktion

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Obduktionstisch
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Was bei Organspenden schon länger möglich ist, soll nun auch für Obduktionen gelten. Mit einer standardisierten Lösung soll es leichter werden, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und ob dann Daten und Proben aus dieser Obduktion auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen.

Während der COVID19-Pandemie haben viele Menschen gesehen, wie nützlich die Erkenntnisse aus multizentrischen Obduktionsstudien auch für die Lebenden sein können. Denn die bei Obduktionen erhobenen Daten und postmortalen Proben können wertvolle Erkenntnisse für ein besseres Verständnis verschiedener Erkrankungen liefern und damit die Weiterentwicklung von Diagnostik, Therapie und medizinischer Versorgung fördern. Dies kann dann auch für die Angehörigen von Bedeutung sein. „Eine Zustimmung zur Obduktion ist vor allem für die klinische Qualitätssicherung ein echter Schritt nach vorn. Dazu kommt auch die Entlastung der Angehörigen und des klinischen Personals von den bisher erforderlichen, meist sehr emotionalen Gesprächen zur Klärung der Möglichkeit einer Obduktion unmittelbar im Kontext des Todes eines/einer Angehörigen. Und nicht zuletzt ist das Einverständnis in die Nutzung der erhobenen Obduktionsdaten und -proben natürlich ein großer Gewinn für die Wissenschaft“, sagt Prof. Dr. Sven Zenker, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und -koordination (MWTek) und Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Bonn sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Consent der MII.

Zu Lebzeiten positionieren

Patientinnen und Patienten können nun mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligungserklärung ihr Einverständnis geben, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf. Außerdem können sie ihre Zustimmung erteilen, dass ihre dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen. Möglich wird dies durch das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“, das die Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) als Ergänzung zum bundesweit eingesetzten Broad Consent der Medizininformatik-Initiative (MII) entwickelt hat.

Widerruf jederzeit möglich

Der Broad Consent ermöglicht Patientinnen und Patienten bereits heute, ihre Gesundheitsdaten und Bioproben für die medizinische Forschung bereitzustellen. Nach der positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen hat das Nationale Steuerungsgremium der MII das neue Modul zur bundesweiten Nutzung freigegeben. „Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen“, so Zenker. Prof. Dr. med. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und NATON-Koordinator betont: „Wir sehen dieses Modul als einen sehr wichtigen nächsten Schritt zur Stärkung der informierten Einwilligung im Rahmen des Broad Consent sowie für die systematische Erforschung vielfältiger Krankheitsentitäten…“ Patientinnen und Patienten können ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen.

Quelle: MII/NATON

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