Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
Hierbei haben wir als DVTA begrüßt, dass mit der Novelle des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG n.F.) die Ziele Bürokratieabbau, Digitalisierung und Modernisierung des Strahlenschutzrechts unter Beibehaltung des hohen Schutzniveaus von ionisierender Strahlung erhalten bleiben soll. Konkret haben wir unsere Position zu den Punkten Digitalisierung und Vereinfachung des Strahlenpasses, Vereinfachung von Nachweispflichten und Anzeigeverfahren, Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und der Teleradiologie dargelegt. Kritisch sehen wir bei der Vereinfachung der Nachweispflichten und Anzeigeverfahren das vorgesehene Pauschalvorgehen, das aus unserer Sicht mit dem erklärten Ziel der Novellierung der Aufrechterhaltung des hohen Schutzniveaus nicht vereinbar ist. Die Stellungnahme kann unter www.dvta.de/dvta-und-berufspolitik/der-dvta-stellungnahmen nachgelesen werden.
Entnommen aus MT im Dialog 07/2026
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