TÜV Röntgenreport: Fast jeder fünfte Mangel ist schwerwiegend
Im Jahr 2024 haben die TÜV-Sachverständigen bundesweit 15.567 Röntgengeräte geprüft. Das entspricht einem Anstieg von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte). Darunter waren 19 Prozent aus der Humanmedizin und 8 Prozent aus der Veterinärmedizin. Das Gros (54 Prozent) war aus der Dentalmedizin. Die Mängelquote ist insgesamt von 16 Prozent auf 12 Prozent gesunken. Dennoch bleibe die Zahl der beanstandeten Geräte hoch: An 1.893 Röntgengeräten wurden Mängel festgestellt, insgesamt dokumentierten die Expertinnen und Experten 2.849 einzelne Mängel. „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen“, sagte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Röntgenstrahlung ist niemals harmlos. Daher müssen Geräte nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch korrekt betrieben werden, um die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal zu minimieren.“ Die Mängel werden in die drei Kategorien „schwerwiegende Mängel“, „erhebliche Mängel“ und „einfache bzw. formale Mängel“ eingeteilt. Bei den „schwerwiegenden Mängeln“ ist ohne deren Behebung ein Weiterbetrieb in der Regel nicht möglich ist. Nach der Behebung schwerwiegender Mängel durch den Betreiber muss der Sachverständige die Röntgeneinrichtung erneut prüfen. Bei den „erheblichen Mängeln“ ist für die Behebung in der Regel ein Techniker notwendig. Die Beseitigung kann aber durch Behörden oder Sachverständige ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden. „Einfache bzw. formale Mängel“ erfordern meist nur geringfügige Maßnahmen. Die Beseitigung einfacher Mängel bedarf keiner Meldung an die Behörde oder den Sachverständigen.
19 Prozent schwerwiegende Mängel
Besorgniserregend sei laut TÜV, dass fast jeder fünfte Mangel (19 Prozent) in die Kategorie der „schwerwiegenden Mängel“ fällt. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56 Prozent) seien als „erheblich“ klassifiziert und 25 Prozent als „geringfügig“. Im Bereich der Humanmedizin wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.939 Röntgengeräte geprüft. Davon seien 394 Geräte mängelbehaftet gewesen, was einer Mängelquote von 13 Prozent entspricht (2023: 14 Prozent). Die Sachverständigen dokumentierten bei den humanmedizinischen Geräten 698 einzelne Mängel, also durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetem Gerät. 19 Prozent der festgestellten Mängel seien „schwerwiegend“, 72 Prozent „erheblich“ und 9 Prozent „geringfügig“ gewesen. Die meisten schwerwiegenden Mängel betrafen Bildwiedergabesysteme. „Fehlerhafte Bildwiedergabesysteme gefährden die Diagnosesicherheit und können zu Fehldiagnosen oder unnötiger Strahlenbelastung führen“, sagt Schröer. „Eine hohe Qualität dieser Systeme ist entscheidend, um Krankheiten frühzeitig und zuverlässig zu erkennen.“ Bildwiedergabesysteme unterliegen seit 2024 neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme. 891 stationäre Ausnahmeplätze seien geprüft worden. 83 Prozent seien ohne Mängel gewesen und 17 Prozent mit Mängeln (265 Mängel). Die häufigsten Mängel waren demnach: Mängel an Folien, fehlender Dosisindikatorwert bzw. Exposureindex und Patientenschutzmittel. 598 kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte wurden untersucht. Dabei wurden 142 Mängel festgestellt. Die häufigsten Mängel waren: Mängel beim Schutz vor Streustrahlung, Mängel bei der Übertragung des Dosisflächenproduktes in das Archivierungssystem, Nicht-Erfüllen der Anforderungen aus Anlage I (Anforderungen an Dosisgrenzwerte, Bildqualitätsmerkmale und Schutzvorrichtungen). Bei den C-Bögen wurden 607 Geräte überprüft. 19 Prozent zeigten Mängel. Hier waren laut TÜV die häufigsten Mängel: Qualitätsanforderungen an Monitore, Mängel an Schutzausrüstung, Nicht-Erfüllen der Anforderungen aus Anlage I (Dosisgrenzwerte, Bildqualitätsmerkmale und Schutzvorrichtungen).
Mammografie: Qualifizierung zeigt sich
Das Mammografie-Screening-Programm (MSP) in Deutschland feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Im Fokus des Röntgenreports 2025 stehen daher Mammografie-Geräte. In einer Sonderauswertung zeigte sich laut TÜV, dass die Qualitätskontrollen funktionieren. Von 109 geprüften Mammografiegeräten wiesen nur 11 Mängel auf, was einer Mängelquote von 10 Prozent entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden. Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Den Grund dafür sieht der TÜV darin, dass die Mammografiegeräte in großen Zentren von hochqualifiziertem Fachpersonal betrieben werden.
In der Veterinärmedizin sei die Verteilung ausgeglichener gewesen: 50 Prozent der Mängel waren demnach erheblich (Kategorie 2) und 42 Prozent einfach (Kategorie 3). Nur 8 Prozent der Geräte hätten schwerwiegende Mängel gezeigt.
Dentalmedizin: Überdurchschnittlich viele formale Mängel
Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft. Die meisten Prüfungen entfallen auf „Dental-Tubus-Geräte“ (4.965 Prüfungen), mit denen Aufnahmen einzelner Zähne angefertigt werden und in der Regel direkt im Behandlungszimmer stehen. Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 Prüfungen) sind in Praxen oder Zahnkliniken in eigenen Räumen untergebracht und werden für Aufnahmen des vollständigen Gebisses verwendet. 1.245 aller geprüften Anlagen (15 Prozent) weisen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetem Gerät entspricht. 16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten sind „schwerwiegend“, 54 Prozent „erheblich“ und 30 Prozent „geringfügig“.
Die häufigsten Mängel betreffen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche, fehlende Formateinblendung, Mängel in der elektronischen Aufzeichnung der Expositionsparameter und mangelhafte Patientenschutzmittel. „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal“, sagt Schröer. „Gerade in der Dentalmedizin, wo Röntgengeräte häufig innerhalb des Behandlungsraums eingesetzt werden, ist ein klar abgegrenzter Kontrollbereich essenziell, um unbeabsichtigte Strahlenexposition zu vermeiden.“ Zwei von drei Mängeln (68 Prozent) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten.
Die Vermeidung von Mängeln an Röntgengeräten hänge maßgeblich von einer gezielten Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteure ab. Schröer: „Fachkundekurse für Aufsichtsbehörden, verstärkte Qualitätskontrollen der Sachverständigenprüfungen sowie praxisorientierte Schulungen für Betreiber und Servicefirmen sind entscheidend, um die Sicherheit von Röntgengeräten dauerhaft zu gewährleisten.“
Quelle: TÜV Verband
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