WHO berät über Pandemieabkommen
„Die anstehende Annahme des internationalen Pandemieabkommens zeigt, wozu die WHO-Mitgliedstaaten in der Lage sind: weltweit die Gesundheit der Menschen durch bessere Zusammenarbeit zu schützen. Das hätte kaum einer nach dem Rückzug der Vereinigten Staaten aus der WHO für möglich gehalten. Umso wichtiger ist es, dass die Weltgesundheitsorganisation ihren internen Reformprozess vorantreibt und sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert: weltweite Gesundheitsüberwachung, Pandemieprävention, Krankheitsbekämpfung und gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).
Details des internationalen Pandemieabkommens im Einzelnen
1. Prävention:
- Das erste Mal in einem internationalen Vertragswerk wird anerkannt, dass man die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt im Zusammenhang sehen muss. Dieses sogenannte One-Health-Prinzip ist Grundlage dafür, Gesundheitsschutz neu zu denken.
- Zur Stärkung von Prävention sollen zudem der Datenaustausch beschleunigt, die pandemischen Risiken reduziert, Ausbrüche besser überwacht, die Laborsicherheit gestärkt, Gesundheits- und Pflegefachkräfte besser geschützt und Notfallteams verstärkt werden.
2. Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismus:
- Pathogene und Daten sollen für die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollen Pharmaunternehmen der WHO zehn Prozent ihrer Produktion zur Verteilung insbesondere in ärmeren Ländern spenden und bis zu zehn Prozent zu günstigen Preisen abgeben. Details zu dieser Regelung müssen in einem Annex noch ausverhandelt werden. Diese Verhandlungen beginnen erst nach der Weltgesundheitsversammlung.
3. Technologietransfer:
- Technologietransfer wird gefördert, findet aber freiwillig statt. Das ist wichtig, nicht zuletzt um Innovationsfreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
4. Souveränität:
- Mit dem Pandemieabkommen werden keine Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten angetastet. Dort ist festgehalten, dass Entscheidungen über konkrete Reaktionen auf Gesundheitskrisen nach wie vor von den einzelnen Ländern getroffen werden.
Das Abkommen wird voraussichtlich Anfang kommender Woche mittels einer Resolution angenommen. Es tritt aber erst in Kraft, wenn es von allen Mitgliedsländern ratifiziert wurde. Dafür müssen wichtige Teile aber noch weiter ausgearbeitet werden.
Förderung der WHO durch die Bundesregierung
Die Bundesregierung fördert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit weiteren zehn Millionen Euro. Das gab Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Vortag der Weltgesundheitsversammlung nach einem Treffen mit WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus in Genf bekannt. Damit unterstütze Deutschland die eingeleiteten WHO-Reformen, die nach dem Rückzug der USA aus der Weltgesundheitsorganisation erforderlich werden.
Quelle: BMG
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