Die Prüfungs- und Überwachungskommission, die von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft zur Kontrolle der Einhaltung des Transplantationsgesetzes getragen wird, hat im Rahmen der routinemäßigen Prüfungen des Lungentransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), an dem die LungenClinic Großhansdorf beteiligt ist, für die Jahre 2010 bis 2012 Auffälligkeiten beanstandet. In 14 von 25 überprüften Fällen beanstandete die Kommission Unregelmäßigkeiten – unter anderem geht es dabei um medizinische Daten und deren Dokumentation.
Das UKE in Kooperation mit der LungenClinic Großhansdorf erkennt berechtigte Kritikpunkte aus dem Prüfungsbericht an, betont aber, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Eingriffe in die Rangfolge von Patienten auf der Transplantationsliste gebe.
Das UKE stellt fest:
- „Es ist kein Patient zu Schaden gekommen.
- Es wurde kein Patient auf der Warteliste bevorzugt, kein Patient hat früher ein Organ zugeteilt bekommen.
- Es gab ein Schnittstellenproblem zwischen dem UKE und dem Kooperationspartner LungenClinic Großhansdorf. Ein wesentlicher Grund dafür waren die unterschiedlichen Dokumentationssysteme zwischen den beiden Krankenhäusern (elektronische Patientenakte versus Papierakte).
- Sieben Papierakten des Kooperationspartners LungenClinic Großhansdorf sind nicht mehr auffindbar. Die im Bericht kritisierten Prozessmängel in Dokumentation und Aktenführung sind seit 2013 abgestellt.
- Aus den Fehlern in der Dokumentation einen Vorsatz oder Manipulation abzuleiten, ist falsch. Das UKE weist diese Vorwürfe scharf zurück.
- Das UKE begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.“
Quelle: UKE, 15.11.2016
Zum Kommissionsbericht der Bundesärztekammer:
www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/kommissionsbericht-des-lungentransplantationsprogramms-des-universitaetsklinikums-hamburg-eppendorf-vorgelegt/
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