Seit dem 1. Januar 2009 hat jedes in Deutschland Neugeborene einen Anspruch auf ein krankenkassenfinanziertes Neugeborenen-Hörscreening. Ziel des Screenings ist eine frühe Diagnose von Hörstörungen (bis Ende 3. Lebensmonat) und ein früher Therapiebeginn.
Der vorliegende Artikel behandelt das Neugeborenen-Hörscreening in Bezug auf mögliche Messmethoden und die festgesetzte Regelung der Vorgehensweise bei bestandenem und nicht bestandenem Screening.
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