Wann Mediziner zur Suizidassistenz bereit sind

Aktuelle Umfrage
ab
Die Mehrheit der Ärzte für Sterbehilfe?
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Von 444 Ärztinnen und Ärzten befürworten rund 82 Prozent den ärztlich assistierten Suizid – circa 18 Prozent lehnen die Unterstützung beim Sterben gänzlich ab. So lautet das Zwischenergebnis einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) zum ärztlich assistierten Suizid. 

Seit September 2022 ist die Umfrage online. Noch bis September 2023 können Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Besonders für Palliativpatienten, deren Versorgung nicht erfolgreich war, sowie für chronisch Erkrankte ist die Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid hoch.

Nach erfolgloser Palliativversorgung pro Sterbehilfe

„Für uns als Versorgergesellschaft ist Ihre Teilnahme von immenser Bedeutung, um die Positionen von Patienten und behandelnden Ärzten auch auf der politischen Bühne mit einer fundierten Wissensgrundlage vertreten zu können“, richtet sich Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS, in der Zeitschrift „Schmerzmedizin“ an Behandlerinnen und Behandler. Die Umfrage besteht aus insgesamt 16 Fragen – 10 davon zum ärztlich assistierten Suizid, 6 zu demographischen Daten der Teilnehmer. Neben der allgemein befürwortenden Haltung zeigt sich, dass Ärztinnen und Ärzte besonders nach erfolgloser Palliativversorgung bereit wären, beim Suizid zu unterstützen. Auch bei chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten wäre ein Großteil der befragten Ärztinnen und Ärzte zum ärztlich assistierten Suizid bereit. Bei psychiatrischen Erkrankungen würden in Ausnahmefällen bis zu 50 % den Suizid unterstützen.

Gegen Suizidassistenz bei akuten Erkrankungen

Für Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen lehnen die meisten Ärztinnen und Ärzte Suizidassistenz ab. Bezogen auf die verschiedenen Patientengruppen deckt sich ihre Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid mit der Häufigkeit der Anfragen seitens der Patientinnen und Patienten.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020

Hintergrund der Umfrage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, dass das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig ist. Da das Thema kontrovers diskutiert wird, soll die Umfrage die Haltung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte erheben. Der Fragebogen ist anonymisiert und nimmt max. 10 Minuten Zeit in Anspruch. Ärztinnen und Ärzte können direkt über die Website der DGS oder einen QR-Code teilnehmen.

Quelle: idw/DSG

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