Qualitätsverlust in der Diagnostik durch das ApoVWG befürchtet
Anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 4. März im Deutschen Bundestag bekräftigt die DGKL ihre Kritik und verweist auf gravierende Lücken und Risiken des aktuellen Gesetzesentwurfs, die die Qualität diagnostischer Leistungen und damit die Patientensicherheit gefährden könnten.
„Die labormedizinische Versorgung in Deutschland ist bereits heute flächendeckend, hochwertig und effizient organisiert“, betont DGKL-Vorstand Jan Wolter. „Eine Parallelstruktur durch diagnostische Angebote in Apotheken würde keine Versorgungslücken schließen, sondern zu Doppelstrukturen, Qualitätsunsicherheiten und Fehlanreizen führen.“
Keine ärztliche Indikation und Qualitätssicherung
Besonders kritisch ist, dass Apotheken weder eine ärztliche Indikation stellen noch die nach Rili-BÄK und dem MT-Berufe-Gesetz geforderte Qualitätssicherung gewährleisten könnten. Darüber hinaus weist die DGKL auf fehlende Hygienestandards, unklare Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz sowie einen möglichen Interessenkonflikt durch die Verbindung von Diagnostik und Produktverkauf hin. Zudem seien Apotheken technisch nicht in der Lage, Testergebnisse strukturiert in die elektronische Patientenakte zu integrieren, was Fehlinterpretationen und Doppeluntersuchungen begünstige.
Die DGKL sieht in den geplanten Änderungen einen gefährlichen Rückschritt, da sie die historisch bewährte Trennung von ärztlicher und pharmazeutischer Verantwortung aufheben würde. Sie fordert den Gesetzgeber daher auf, die vorgesehenen Regelungen zu überarbeiten und die bestehende qualitätsgesicherte Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und Laboren zu stärken.
Quelle: idw
dgkl.de/wp-content/uploads/2026/03/ApoVWG-Stellungnahme-DGKL.pdf
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