Salmonellen in Berlin: Suche geht weiter
Es wurden in der 30. MW 13 Fälle übermittelt. Dies bedeutet, dass sowohl die Anzahl der Fälle in dieser Woche, wie auch die kumulative Gesamtfallzahl für das Jahr 2026 (n=210) damit leicht über dem Niveau der Vorjahre 2021-2025 (Wochenmedian: n=11; kumulative Gesamtfallzahl: n=190) liegt. Laut Lageso wurden fünf der Erkrankten stationär im Krankenhaus behandelt. Bei zwölf Fällen der 30. MW erfolgte der Erregernachweis kulturell, bei vier Fällen zusätzlich bzw. ausschließlich mittels PCR. Demnach konnten je zweimal S. enteritidis und S. typhimurium sowie einmal Salmonella der Serogruppe B, zweimal der Serogruppe C bzw. C1, zweimal der Serogruppe D bzw. D1 und einmal der Serogruppe O nachgewiesen werden; bei zwei Fällen stand die Serovar-Bestimmung noch aus.
Zuvor hatte das Lageso schon berichtet, dass seit der 18. MW ein Anstieg der Übermittlungen von S. enteritidis bzw. Salmonellen der Gruppe D/D1, der sich insbesondere in der 29. MW mit neun Übermittlungen deutlich verstärkte, zu beobachten gewesen sei. Um die epidemiologischen Zusammenhänge und die potenziellen Infektionsquelle zu ermitteln, führt das Lageso gemeinsam mit den Berliner Gesundheitsämtern eine systematische Befragung der betroffenen Personen durch. Bisher ist die Quelle unklar. Es wird deshalb empfohlen, Isolate von S. enteritidis bzw. Salmonellen der Gruppe D/D1 zur Genotypisierung an das Nationale Referenzzentrum für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger (NRZ) weiterzuleiten.
Das Labor 28 weist darauf hin, dass neben der Labor-Meldepflicht für den direkten Erregernachweis eine ärztliche Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG bei Verdacht auf oder Erkrankung an einer akuten Gastroenteritis bestehe, wenn die betroffene Person im Lebensmittelbereich tätig ist oder wenn zwei oder mehr Fälle auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird.
Quelle: Lageso, Labor 28
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