Warnung vor Verwässerung der Krankenhausreform

Behandlungsqualität und Patientensicherheit gefährdet?
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Blick in ein Krankenhaus
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Im 1. Quartal haben abermals laut GKV-Spitzenverband die Leistungsausgaben pro Kopf bei Krankenhausbehandlungen um 9,35 % zugenommen. Entsprechend macht sich der Verband dafür stark, die Krankenhausreform umzusetzen.

Während die Leistungsausgaben bei ärztlichen Behandlungen laut GKV-Spitzenverband im 1. Quartal um 6,83 %, bei Arzneimitteln um 6,01% und bei zahnärztlichen Behandlungen um 4,3% zugelegt haben, kletterten die Ausgaben für die Krankenhausbehandlungen um 9,35%. Entsprechend macht sich der GKV-Spitzenverband dafür stark, die Krankenhausreform mit dem Ziel umzusetzen, eine flächendeckende Grundversorgung zu sichern und Bedarfsorientierung, Qualitätsorientierung und Finanzierbarkeit zu stärken. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes seien die Schritte zur Modernisierung und Verbesserung der stationären Versorgung dringend weiterzugehen.

Länder werden kritisiert

Die aktuell von Länderseite im Raum stehenden Forderungen gingen jedoch in eine entgegengesetzte Richtung: Sie führten zur Beibehaltung ineffizienter Strukturen und patientengefährdender Gelegenheitsversorgung. Finanzielle Zugeständnisse ohne Gegenleistung seien auch angesichts der umfangreich von der GKV und vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht zu rechtfertigen. Ein Eingehen auf die Länderforderungen würde die zentralen Reformziele gefährden und stünde im Widerspruch zu den Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden, so der Verband. 

Im Einzelnen kritisiert der GKV-Spitzenverband folgende Kernpunkte der Länder:

Unzählige Ausnahmeregelungen könnten die Steigerung der Behandlungsqualität gefährden. Gewarnt wird davor, von den bundesweiten Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen abzuweichen. Dies öffne Tür und Tor einer willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, die die notwendige Expertise nicht nachweisen können.  Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu diesem Vorschlag: „Wir benötigen verbindliche und bundesweit einheitliche Kriterien, die ein Fachkrankenhaus nachweisen muss, wenn es den Status eines Fachkrankenhauses haben will. Nur so können sich Patientinnen und Patienten orientieren und erhalten Transparenz und Vergleichbarkeit über die Behandlungsqualität. Eine bloße Gelegenheitsversorgung bei komplexen Behandlungen muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten vermieden werden.“

Finanzierung ohne Gegenleistung
Der GKV-Spitzenverband kritisiert zudem die geforderte Vorhaltevergütung, die „weitgehend unabhängig von dem Umfang der Leistungserbringung“ berechnet werden solle und einen pauschalen „strukturellen Inflationsausgleich“. Dies würde laut Verband auf eine bedingungslose Bestandsgarantie für alle Krankenhäuser hinauslaufen – finanziert aus Beitragsmitteln, aber ohne die Verpflichtung, notwendige Strukturen anzupassen. 

Verzögerungstaktik beim Zeitplan
Die geforderte Verschiebung der Fristen für die Beauftragung des Medizinischen Dienstes auf Ende 2025 und die Zuweisung der Leistungsgruppen gefährdeten außerdem den Zeitplan der Reform. 

Partikularinteressen bei Leistungsgruppen und Grouper
Die Bundesländer schlagen vor, die Leistungsgruppen und vor allem den Grouper aus Nordrhein-Westfalen (NRW) bundesweit gesetzlich zu normieren. Damit würde eine landesspezifische Lösung, die auf regionalen Kompromissen basiere, über eine wissenschaftlich fundierte und für ganz Deutschland entwickelte Systematik gestellt, betont der Verband. Der Vorschlag, das InEK erst zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Evaluation zu beauftragen, zementiere zunächst Fakten, anstatt von Beginn an auf die beste bundesweite Lösung zu setzen, die auch bereits im Koalitionsvertrag festgelegt worden sei. Stoff-Ahnis: „Der GKV-Spitzenverband appelliert an die Bundesregierung: Im Koalitionsvertrag wurden Ziele einer qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft vereinbart, diese Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht durch landespolitische Eigeninteressen verwässert werden. Im Mittelpunkt der Reform müssen die Patientinnen und Patienten und ihr Anspruch auf die bestmögliche Behandlung in dafür spezialisierten und erfahrenen Krankenhäusern stehen.“

Quelle: GKV-Spitzenverband

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