Auch wenn beide Erkrankungen noch nicht geheilt werden können, ist in den vergangenen Jahren viel passiert in der Forschung zu Alzheimer und Parkinson, vor allem im therapeutischen Bereich. Nun hat ein Team der Ruhr-Universität Bochum einen neuen Bluttest entwickelt. Dieser soll im Rahmen der Vorsorge sowohl Alzheimer auch Parkinson erkennen – und das noch bevor die ersten klinischen Symptome auftreten. Der Test basiert auf einem Immuno-Infrarot-Sensor, einer neuartigen Plattformtechnologie.
Fehlgefaltete Biomarker
Bisher erfolgt die Diagnose einer Alzheimer- oder Parkinsonerkrankung hauptsächlich über die Symptome. Doch da ist ein Eingreifen meist bereits zu spät und das Gehirn hat schon Schäden erlitten durch die Amyloid-Plaques bei Alzheimer bzw. die Lewy-Körperchen bei Parkinson. Der neue Test hingegen erkennt im Blut fehlgefaltete Biomarker, bei Alzheimer das Amyloid-beta-Protein (Aβ) und bei Parkinson Alpha-Synuclein (α-Syn). Mittels moderner Infrarotspektroskopie und hochsensitiver Quantenkaskadenlaser lassen sich diese Fehlfaltungen schon früh und mithilfe spezifischer Antikörper erkennen.
Dafür werden die Antikörper auf dem Sensor festgehalten mithilfe neu entwickelter Oberflächenchemie und eine ebenfalls speziell entwickelte Blocking-Schicht verhindert unspezifische Anbindungen. Dann kann der Biomarker durch das Infrarotspektrum der Differenzspektroskopie isoliert und analysiert werden. „Ein besonderer Vorteil der Quantenkaskadenlaser-Technologie liegt in ihrer hohen Skalierbarkeit durch parallele Messungen“, erläutert Erstautor Dr. Grischa Gerwert. „Dadurch eignet sich das Verfahren perspektivisch auch für einen breiten klinischen Einsatz und für populationsweite Vorsorgeuntersuchungen.“
Der Immuno-Infrarot-Sensor ist bereits im Einsatz in klinischen Studien. Hierfür gründete Forscher Klaus Gerwert die Firma BetaSENSE aus, um Medikamente im Rahmen der Auftragsforschung zu untersuchen, unter anderem auch eine Impfung gegen Parkinson. Damit der Bluttest im klinischen Alltag genutzt werden kann, ist eine Zulassung nach der europäischen IVDR-Verordnung notwendig.
Quelle: idw
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