Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Viele Arbeitgeber, die händeringend nach Fachkräften suchen, wagen deshalb den Schritt ins Ausland. Bei der Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2024 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung neue Höchstwerte sowohl bei der Anzahl der Anträge als auch bei den beschiedenen Verfahren festgestellt. Es gab insgesamt rund 53.300 Verfahren (+20%) bei den reglementierten Berufen. Nur wenige wurden negativ beschieden (1%). Bei den reglementierten Berufen, zu denen auch die MT-Berufe gehören, sind allerdings oft Ausgleichsmaßnahmen nötig (Anteil 57%). Vor allem bei Kandidaten mit einer Ausbildung in Drittstaaten ist der Anteil derjenigen mit Ausgleichsmaßnahme höher (63%). Bei den Drittstaaten liegen Türkei, Indien und Tunesien an der Spitze. Bei den EU-Staaten sind es Rumänien, Österreich und Polen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen reglementierten Berufszweigen.
Oft Ausgleichsmaßnahmen angeordnet
An der Spitze stehen naturgemäß die Pflegefachpersonen/Gesundheits- und Krankenpfleger mit 22.425 Anträgen. Die Ärzte kommen noch auf 10.857 Anträge. Dagegen waren es 2024 bei den MTR nur 657 Anträge (2023: 627) und bei den MTL waren es nur 444 (2023: 402) Anträge. Allein 120 Anträge kamen bei den MTR von Personen, die ihre Ausbildung in Tunesien absolviert hatten. Im vergangenen Jahr wurden zudem 936 Verfahren bei den MTR beschieden. Volle Gleichwertigkeit erhielten 264, eine Ausgleichsmaßnahen mussten 663 antreten. Nur 9 Anträge wurden negativ beschieden. Bei den MTL waren es insgesamt 567 Verfahren, die beschieden wurden. 156 erhielten die volle Gleichwertigkeit und 396 mussten Ausgleichsmaßnahmen in Kauf nehmen. Nur etwa 2% wurden negativ beschieden.
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