Psychische Gesundheit im Betrieb: Studie zeigt Handlungsbedarf
Psychische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Mehr als jeder vierte Erwachsene ist innerhalb eines Jahres von einer psychischen Störung betroffen. In den Gesundheitsberichten der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt sich: Treten psychisch bedingte Ausfallzeiten auf, sind sie mit durchschnittlich rund fünf Kalenderwochen besonders lang. Für das Jahr 2024 zählten psychische Störungen in den Gesundheitsberichten zu den drei Erkrankungsarten, die die meisten Fehlzeiten verursachten.
„Dies kann sowohl für den einzelnen Beschäftigten als auch für den Betrieb mit erheblichen negativen Konsequenzen verbunden sein“, erklärt Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ifaa.
Kernaussagen der Studie:
Relevanz psychischer Gesundheit
- Psychische Störungen sind für 71 % der befragten Betriebe ein relevantes Thema.
- 48 % berichten den Eindruck steigender Fälle in den vergangenen Jahren.
- Psychische Störungen basieren auf wenigen Fällen, verursachen jedoch lange Ausfallzeiten von durchschnittlich fünf Wochen.
Wissensstand von Führungskräften
- 88 % der Führungskräfte fühlen sich gut über Gesundheit informiert.
- 78 % haben Wissen speziell zur psychischen Gesundheit.
- Dennoch wünschen sich 38 % zusätzliche Informationen oder Unterstützung.
Betriebliche Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
- 91 % der Betriebe führen eine Gefährdungsbeurteilung durch.
- 73 % berücksichtigen dabei auch psychische Belastungsfaktoren.
- Gespräche im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind in 91 % der Betriebe etabliert.
- Unterstützungsbedarf und Rolle von Arbeitgeberverbänden
- Betriebe wünschen stärker niedrigschwellige Materialien, Hinweise auf Anlaufstellen und Informationsangebote.
- Arbeitgeberverbände können eine Brückenfunktion neben Krankenkassen und Rehabilitationsträgern übernehmen – besonders relevant für kleine und mittlere Unternehmen.
Übergreifendes Fazit
- Problembewusstsein ist vorhanden, gesetzliche Instrumente werden umgesetzt.
- Die Herausforderung liegt nun darin, diese Grundlagen in praxisnahe Präventions- und Unterstützungsangebote zu überführen.
Handlungsempfehlungen des ifaa
- Psychische Gesundheit als kontinuierliches Thema verankern – etwa in Teamgesprächen oder Führungsrunden
- Verbindliche Instrumente konsequent nutzen – insbesondere Gefährdungsbeurteilung und BEM
- Freiwillige Gesundheitsförderung ausbauen – zum Beispiel durch Stressbewältigungstrainings oder Angebote zur Stärkung persönlicher Ressourcen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) geht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie ist für Arbeitgeber nicht verpflichtend, kann aber einen sinnvollen und wirksamen Beitrag zur Stärkung von Gesundheit im Unternehmen leisten. Unterstützung erhalten Betriebe dabei unter anderem durch Krankenkassen, etwa in Form kostenfreier Erstberatungen über die BGF-Koordinierungsstellen.
Quelle: idw
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