Sepsis-Stiftung: Pflegereform darf Infektionsschutz nicht schwächen
Nach dem derzeitigen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll der bisher eigenständige, zweckgebundene Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel entfallen. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzmasken. Aus Sicht der Sepsis-Stiftung wäre dies ein gefährliches Signal, denn Infektionsprävention sei eine der wirksamsten und kostengünstigsten Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Sepsisfälle.
Besonders kritisch bewertet die Stiftung die geplanten Änderungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat soll entfallen. Gleichzeitig ist für diese Gruppe kein Entlastungsbudget vorgesehen, aus dem künftig grundlegende Infektionsschutzmaterialien finanziert werden könnten. Gerade ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, chronischen Wunden, Kathetern, Inkontinenz, eingeschränkter Mobilität oder geschwächtem Immunsystem sind jedoch besonders anfällig für schwere Infektionen und Sepsis.
Rund 80 Prozent der Sepsisfälle entstehen außerhalb des Krankenhauses
„Wenn wir wieder anfangen, am Infektionsschutz zu sparen, gefährdet das Leben und kann am Ende mehr Kosten verursachen, als es einspart“, sagt Prof. Dr. Andrew Ullmann, Internist und Infektiologe am Universitätsklinikum Würzburg und Vorsitzender des Kuratoriums der Sepsis-Stiftung. „Wer Bürokratie abbauen und die Pflege finanzierbar halten will, darf gerade nicht bei wirksamer Prävention kürzen. Die Bundesregierung sollte diesen Punkt im Entwurf nachbessern. Notwendig sind strukturelle Effizienzgewinne im Gesundheitswesen und nicht Einsparungen, die vermeidbare Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Sepsisfälle riskieren.“
Sepsis zählt zu den größten vermeidbaren Belastungen des deutschen Gesundheitssystems. Rund 80 Prozent der Sepsisfälle entstehen außerhalb des Krankenhauses. Für Deutschland werden jährlich rund 500.000 Sepsisfälle und etwa 140.000 Todesfälle angenommen (1). Mehr als zwei Drittel der Überlebenden leiden unter körperlichen, kognitiven oder psychischen Langzeitfolgen (2).
Die jährlichen Kosten für Akutbehandlung und Langzeitfolgen werden auf rund 32,7 Milliarden Euro geschätzt (3). Aktuelle Schätzungen der Autoren des Global Burden of Disease Reports mit internationalen Vergleichen zur Sepsissterblichkeit legen nahe, dass derzeit in Deutschland das Risiko, an einer Sepsis zu versterben in allen Altersklassen doppelt so hoch ist wie in vergleichbaren Industrienationen (4,5).
Forderungen der Sepsis-Stiftung
Die Sepsis-Stiftung fordert daher vor der Kabinettsbefassung eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs:
- Der eigenständige, zweckgebundene Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel muss erhalten bleiben.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen nicht vom refinanzierten Zugang zu grundlegenden Infektionsschutzmaterialien ausgeschlossen werden.
- Infektionsschutz muss ausdrücklich als Ziel der Pflegebegleitung und der häuslichen Versorgung im PNOG verankert werden.
„Ein Gesetz, das die Pflege nachhaltig verbessern und Kosten senken soll, darf nicht ausgerechnet die wirksamste Form der Sepsisprävention schwächen: die Vermeidung von Infektionen“, betont Prof. Dr. Konrad Reinhart, Vorstandsvorsitzender der Sepsis-Stiftung. „Deutschland hat bei Sepsis im internationalen Vergleich erheblichen Nachholbedarf. Die Antwort darauf muss mehr Infektionsprävention sein – nicht weniger.“
Quelle: idw
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